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Tabellenlöhne: Inclusion Handicap fordert Pauschalabzug von 17%Vernehmlassungsantwort zur Vorlage des Bundesrats

Bern, 31.5.2023 - Bei der Bestimmung des Invaliditätsgrades wird in vielen Fällen auf statistische Werte (Tabellenlöhne) abgestellt. Die Forschung zeigt: Einkommensmöglichkeiten von Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung werden damit überschätzt und es resultieren deutlich zu tiefe Invaliditätsgrade. Der Bundesrat will die Tabellenlöhne nun pauschal um 10% reduzieren. Für Inclusion Handicap ist das zu wenig, denn nur mit einem Abzug von 17% resultieren realistische Einkommensmöglichkeiten.

Für die Bestimmung des Invaliditätsgrades werden statistische Werte (sogenannte Tabellenlöhne) angewendet, die auf Einkommen von gesunden Personen basieren. Dadurch werden die Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung substantiell überschätzt und es resultieren deutlich zu tiefe Invaliditätsgrade. Für Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen bei Inclusion Handicap ist klar: «Ein Pauschalabzug muss 17% betragen – und je nach Fallkonstellation müssen zusätzlich noch individuelle Abzüge möglich sein.» Werden Tabellenlöhne zu tief angesetzt, erhalten viele Personen keine Umschulung oder keine bzw. zu tiefe IV-Renten. Das Parlament will nun etwas dagegen unternehmen. Es hat den Bundesrat daher beauftragt, invaliditätskonforme Tabellenlöhne zu erstellen.

Bundesrat berücksichtigt Forschungsergebnisse ungenügend

Gemäss Parlament soll sich der Bundesrat bei der Überarbeitung der Tabellenlöhne auf die anerkannte statistische Methodik und den Forschungsstand abstützen sowie den Lösungsvorschlag Riemer-Kafka/Schwegler (externer Link) miteinbeziehen. Der vom Bundesrat nun in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag ist aus Sicht von Inclusion Handicap aber ungenügend: Anstatt der Erstellung von invaliditätskonformen Lohntabellen gemäss Riemer-Kafka/Schwegler, will er die Tabellenlöhne pauschal um 10% reduzieren. Der Bundesrat gibt an, dass er hierfür von einer Studie des Büros BASS ausgegangen sei. Mit einem Pauschalabzug von lediglich 10% tut er dies aber nicht wirklich: Aus der vom Bundesrat zitierten Studie des Büros BASS (externer Link) und dem darauf basierenden Diskussionspapier (externer Link) geht vielmehr hervor, dass die Tabellenlöhne für alle um rund 17% gesenkt werden müssten und dass je nach Fallkonstellation zusätzlich noch individuelle Abzüge notwendig wären.

Pauschalabzug muss 17% betragen

In seiner heute eingereichten Stellungnahme fordert Inclusion Handicap: Will man auf die Erarbeitung von empirisch basierten, invaliditätskonformen Lohntabellen gemäss Riemer-Kafka/Schwegler verzichten und einen Pauschalabzug einführen, muss umfassend auf die Studie des Büros BASS mit einem Pauschalabzug von 17% abgestellt werden. Je nach Fallkonstellation müssen zusätzlich individuelle Abzüge möglich sein. Nur auf diese Weise resultieren Einkommensmöglichkeiten, die von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung realistischerweise erreicht werden können.

Dass die Neuregelung gemäss Bundesrat auch auf bereits laufende Renten anzuwenden ist und in gewissen Fällen zu einer IV-Neuanmeldung berechtigen soll, begrüsst Inclusion Handicap. Allerdings dürfen Personen mit einer bereits laufenden Rente nicht schlechtergestellt werden! Die Stellungnahme von Inclusion Handicap wurde in enger Zusammenarbeit mit seinen Mitgliederorganisationen verfasst. Sie kann hier heruntergeladen werden.

Auskunft

Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap 
079 714 07 37 /