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Verbandsbeschwerderecht der Behindertenverbände akut gefährdetÄnderung Eisenbahngesetz

Bern, 13.6.2023 - Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Eisenbahngesetzes könnte für Menschen mit Behinderungen drastische Folgen haben: Die Überprüfung der autonomen Benutzbarkeit von Zügen durch das Bundesamt für Verkehr wäre nicht mehr vorgesehen. Das Verbandsbeschwerderecht der Behindertenverbände würde ausgehebelt. Der Ständerat ist jetzt gefordert, die Vorlage zu korrigieren.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) räumt den Behindertenorganisationen das Verbandsbeschwerderecht bei Bewilligungen von Zügen durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) ein. Zweck des Verbandsbeschwerderechts ist die Kontrolle über die Einhaltung des BehiG. Das BehiG gibt Menschen mit Behinderungen grundsätzlich das Recht, den öffentlichen Verkehr autonom zu nutzen. Im Rahmen der Umsetzung des 4. EU-Eisenbahnpakets ist eine Änderung des Eisenbahngesetzes geplant, welche das Verbandsbeschwerderecht der Behindertenverbände jedoch akut gefährdet: Interoperable Schweizer Züge, die auch ins Ausland fahren (wie z.B. der FV-Dosto), sollen zukünftig nicht mehr vom BAV, sondern ausschliesslich von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bewilligt werden.

Autonomie nicht mehr gewährleistet

Im Gegensatz zum Schweizer Behindertengleichstellungsrecht gewährleistet das EU-Recht die Autonomie von Menschen mit Behinderungen nicht. Entsprechend hat die ERA auch nicht die Aufgabe zu kontrollieren, ob Menschen mit Behinderungen den Zug autonom nutzen können. Deshalb braucht es nach wie vor eine zusätzliche Kontrolle durch das Bundesamt für Verkehr, um das Behindertengleichstellungsrecht in der Schweiz einzuhalten. Ist dies nicht vorgesehen, können die Behindertenverbände auch keine entsprechenden Entscheide des Bundesamts anfechten. Die Folge: Der nächste FV-Dosto könnte von Inclusion Handicap nicht mehr wie vom BehiG vorgesehen angefochten werden.

Andere Lösungen sind möglich

Der Bundesrat begründet die neue Regelung damit, dass die Schweiz keine Möglichkeit habe, das Verbandsbeschwerderecht des BehiG im EU-Eisenbahnrecht zu verankern. «Andere Lösungen sind aber möglich: Zum Beispiel die Verankerung einer zusätzlichen Überprüfung durch das BAV in Bezug auf das Schweizer Behindertengleichstellungsrecht im Schweizer Eisenbahngesetz.», so Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap und Ständerätin BL. Der Dachverband der Behindertenorganisationen hat sich bereits in der Vernehmlassung für eine solche zusätzliche Überprüfung eingesetzt und wird dies weiterhin tun. Denn ohne zusätzliche Überprüfung werden der Rechtsschutz von Menschen mit Behinderungen und deren Recht auf autonome Nutzung des öffentlichen Verkehrs massiv geschwächt.

Auskunft

Maya Graf, Co-Präsidentin Inclusion Handicap und Ständerätin Grüne BL
079 778 85 71

Caroline Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung Inclusion Handicap
076 379 94 72 /