Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Menschen mit Behinderungen wollen mitredenMedienmitteilung vom 28. September 2017

Menschen mit Behinderungen wollen von den Behörden direkt einbezogen werden, wenn es um ihre Rechte geht. Da dies nicht garantiert ist, wendet sich Nationalrat und Pro-Infirmis-Vize-Präsident Christian Lohr mit einer Interpellation an den Bundesrat. Pascale Bruderer, Ständerätin und Präsidentin von Inclusion Handicap hat zwei Vorstösse zur Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und bei den Dienstleistungen Privater eingereicht. Mit diesen parlamentarischen Eingaben soll die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vorangetrieben werden.

Es besteht in allen Lebensbereichen der Menschen mit Behinderungen noch viel Handlungsbedarf, bis die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) umgesetzt ist. Dies zeigte der Schattenbericht, den Inclusion Handicap Ende August bei der UNO eingereicht hatte. «Auch das Parlament steht in der Verantwortung», sagen Bruderer und Lohr. «Nun müssen wir politischen Druck machen. »

Lohr will mittels Interpellation wissen, wie der Bundesrat die Menschen mit Behinderungen in der Erarbeitung und Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen miteinbeziehen will. Bruderer reichte zwei Motionen ein: Zum einen sollen Lücken im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) zu den privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen geschlossen, zum anderen Benachteiligungen durch private Dienstleistungsanbieter beseitigt werden.

«Nichts über uns ohne uns» wird nicht umgesetzt

Im Gesetzgebungsprozess werden heute Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen kaum eingebunden. «Dies ist eine direkte Vorgabe der UNO-BRK, die meist nicht eingehalten wird», stellt Lohr fest. «Ohne die Expertise der Betroffenen können keine guten Lösungen gefunden werden.»

So werden häufig nicht taugliche Vorschläge erarbeitet, da es den Verantwortlichen an Kenntnissen zu den spezifischen Bedürfnissen der Betroffenen fehle, und diese von einem veralteten, fürsorglichen Ansatz ausgehen.

Mit seiner Interpellation will Lohr wissen, was der Bundesrat unternimmt, um seine Verpflichtungen einzuhalten – namentlich im Prozess der nationalen Behindertenpolitik. (externer Link)

Weniger Chancen bei der Stellensuche, weniger Lohn

Das fehlende Ernstnehmen der Menschen mit Behinderungen zeigt sich gerade auch im Arbeitsmarkt und den ihm zugrundeliegenden rechtlichen Regelungen. Stellensuchende mit Behinderungen erleben immer wieder, dass sie aufgrund ihrer Behinderung nicht angestellt werden, auch wenn sie die nötigen Qualifikationen und Fähigkeiten mitbringen. Auch bei Arbeitsbedingungen und Entlöhnung gibt es noch zu wenig Schutz vor Diskriminierung.

Die heutigen Gesetze wie das OR oder BehiG weisen hier gemäss Bruderer Lücken auf. Das BehiG ist auch bei Diskriminierungen von Anbietern privater Dienstleistungen nahezu wirkungslos: Dies äussert sich, wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderung nicht ins Kino, an eine Privatschule oder an ein Konzert kann, weil diese Angebote nicht barrierefrei sind.

Auskunft

Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handiap: 076 527 17 56

Christian Lohr, Nationalrat und Vize-Präsident Pro Infirmis: 079 405 41 72

Julien Neruda, Geschäftsleiter von Inclusion Handicap, 078 666 02 59