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Technische Beratung ÖV

Inlcusion Handicap informiert und berät Transportunternehmen sowie kantonale und kommunale Behörden zu technischen Fragen im Bereich öffentlicher Verkehr. Der ÖV muss gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bis Ende 2023 barrierefrei gestaltet sein.

Durch das technische Fachwissen im Bereich ÖV leistet Inclusion Handicap einen wichtigen Beitrag, damit der öffentliche Verkehr für alle Menschen barrierefrei benutzbar ist. Der Zugang für Menschen mit Behinderungen muss bis Ende 2023 umgesetzt werden. Diese Frist ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) festgehalten.

Zu einem barrierefreien ÖV gehören zum Beispiel:

  • Rollstuhlplätze in Bussen, Trams oder Zügen.
  • Niveaugleicher Einstieg an Haltestellen und Bahnhöfen, z.B. für Menschen im Rollstuhl.
  • Vollständiges und zuammenhängendes Informationssystem für blinde Menschen oder Personen mit einer Sehbehinderung, z.B. Leitliniensysteme.
  • Die Benutzung der Billettautomaten für alle Menschen, d.h. Zugänglichkeit durch taktil-visuelle Massnahmen oder per Gegensprechanlagen.
  • Informationen zu Fahrplänen sollen sowohl akustisch als auch visuell wahrnehmbar sein. Dies ist für Menschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung bzw. blinde Personen elementar für die autonome Nutzung des ÖV.

Tätigkeiten im Bereich ÖV-Technik

  • Fachliche Information, Beratung und Intervention für Betroffene und deren Organisationen. 
  • Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen: Z.B. gegenüber der Verwaltung, der Politik oder den Transportunternehmen.
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und den Betreibern des ÖV auf nationaler, kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene.
    Inclusion Handicap ist in Plangenehmigungsverfahren und in das Verfahren der Typenzulassung durch das Bundesamt für Verkehr involviert. Inlcusion Handicap prüft die Einhaltung des BehiG, z.B. bei neuen Fahrzeugen oder Um- und Neubauten der Infrastruktur (Bahnhöfe, Haltestellen etc.). Für öffentlich ausgeschriebene Plangenehmigungsverfahren sind die kantonalen Fachstellen (externer Link) zuständig, die von Inclusion Handicap bei Bedarf ebenfalls beraten werden.  
  • Erarbeitung technischer Lösungen bei spezifischen Problemen; in Zusammenarbeit mit Betroffenen und Transportunternehmen.
  • Erarbeitung von Standards für die behindertengerechte Ausgestaltung des gesamten ÖV-Systems: Bahnhöfe und Haltestellen, Rollmaterial bis zu Informations- und Ticketsystemen.
  • Erstellen von Anforderungsprofilen für die behindertengerechte Gestaltung von Zügen, Trams, Bussen, Seilbahnen und Schiffen.
  • Beobachtung und Analyse von Entwicklungen und Innovationen im In- und Ausland.