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Pauschale Kürzung der Pensionskassenguthaben endlich vom TischEL-Reform im Nationalrat und in der Einigungskonferenz

Rentnerinnen und Rentner, die ihr Pensionskassenguthaben bezogen haben, sollen nicht pauschal bestraft werden, falls sie einst auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind. Der Nationalrat lenkte am Mittwoch in der letzten Runde der Differenzbereinigung erfreulicherweise ein. Am Donnerstag befasste sich die Einigungskonfrenz mit den letzten Differenzen.

In den Beratungen zur EL-Reform hat der Nationalrat am Mittwoch, 06. März, in einem wichtigen Punkt eingelenkt: Rentnerinnen und Rentner, die ihr Pensionskassenguthaben in der Vergangenheit bezogen haben, hätten mit einer Kürzung von 10 Prozent der Ergänzungsleistungen rechnen müssen, falls das Guthaben teilweise oder ganz aufgebraucht ist. Dabei sollte unbeachtet bleiben, wie hoch das Vermögen war und wie sparsam die Betroffenen gelebt hätten. Diese pauschale und zutiefst ungerechte Bestrafung ist somit vom Tisch.

Am Donnerstag befasste sich die Einigungskonferenz mit den letzten Differenzen. Sie beantragt, den Vermögensfreibetrag zu senken auf 30'000 Franken für Alleinstehende (heute: 37'500.-) bzw. auf 50'000 Franken (heute: 60'000) für Ehepaare. Der Nationalrat hatte lange auf eine noch grössere Senkung gepocht. Der Betrag unter dem Vermögensfreibetrag fliesst nicht in die EL-Berechnung ein.

Zudem beantragt die Einigungskonferenz, dass eine Vermögensschwelle eingeführt werden soll: Einzelpersonen mit mehr als 100'000 Franken oder Ehepaare mit über 200'000 Franken Vermögen sollen künftig keinen Anspruch auf EL haben. Wohneigentum soll bei der Vermögensschwelle unberücksichtigt bleiben.

Der Ständerat wird die Anträge der Einigungskonferenz am 18. März behandeln, einen Tag später ist die grosse Kammer am Zug. Werden sie angenommen, folgt am 22. März die Schlussabstimmung. Insgesamt beschlossen die Räte Einsparungen von über 400 Millionen Franken, während der Bundesrat noch eine ausgewogene Reform vorgesehen hatte.

Für viele Menschen mit Behinderungen mit einschneidenden Folgen: Knapp die Hälfte der IV-Beziehenden sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Nicht wenigen droht ein Leben am Existenzminimum.