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Finanzielle Lebensgrundlage der Menschen mit Behinderungen muss gesichert sein Medienmitteilung vom 28.03.2017: EL-Reform in der SGK-S

Das Niveau bei den Ergänzungsleistungen muss unbedingt erhalten bleiben. Die heutigen Beschlüsse der SGK des Ständerates sind nur teilweise befriedigend. So sollen zwar nötige Anpassungen bei den Mieten vollzogen werden. «Das Problem müsste man aber mit hoher Dringlichkeit angehen», fordert Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap. Für Heimbewohner und -bewohnerinnen bleibt die finanzielle Situation ernst. Die Wahlfreiheit bei den Krankenkassen soll eingeschränkt werden.

Fast die Hälfte der IV-Rentner und -Rentnerinnen sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. «Viele stossen heute an ihre finanziellen Grenzen», konstatiert Bruderer Wyss. «Das Leistungsniveau darf unter keinen Umständen gesenkt werden». Gewisse Beschlüsse der Kommission gefährden dieses Ziel. Die Kostenentwicklung bei den EL ist auf die demographische Entwicklung und vorangegangene Reformen bei anderen Sozialversicherungen zurückzuführen. Sie darf nicht auf dem Buckel der Menschen mit Behinderungen korrigiert werden.

Hohe Mieten gefährden Existenz: Dringlichkeit nicht erkannt

Ein Grund für finanzielle Engpässe sind die Mieten: Diese sind seit 2001 um rund 20 Prozent gestiegen, die anrechenbaren Mietzinsmaxima wurden aber seither nie angepasst. Für zahlreiche EL-Bezüger und -Bezügerinnen ist dies ein existenzielles Problem. «Sie müssen einen Teil ihres Geldes für Wohnkosten ausgeben, das eigentlich für alltägliche Ausgaben gedacht ist», so Bruderer Wyss. Die Kommission will dies zwar im Rahmen der EL-Reform korrigieren. «Dies ist nicht wirklich befriedigend, da aufgrund der Dringlichkeit des Problems eine raschere Lösung angezeigt wäre, losgelöst vom langwierigen Reformprozess», bedauert Bruderer Wyss.

Zu begrüssen ist die von der Kommission beschlossene und ebenfalls dringend notwendige Erhöhung des Zuschlages für EL-Bezügerinnen und -Bezüger im Rollstuhl. Ihre Situation ist besonders ernst, da rollstuhlgängige Wohnungen meist unerschwingliche Neubauten sind. Diese Forderung hatte Inclusion Handicap neu eingebracht.

Beiträge für Heimbewohner: Riesige Diskrepanz nicht zu rechtfertigen

Inclusion Handicap hatte zudem einen gesamtschweizerischen Betrag für die persönlichen Auslagen von Heim-Bewohnern und –Bewohnerinnen über bescheidene 500 Franken pro Monat gefordert. Heute variieren die Kosten je nach Kanton zwischen 190 und 536 Franken. Doch von einer einheitlichen Lösung will die SGK-S nichts wissen. «Diese Diskrepanz ist nicht zu rechtfertigen. Wenn das Parlament nicht bereit ist, eine Lösung zu erarbeiten, müssen die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen», fordert Bruderer Wyss. Die persönlichen Auslagen dienen z.B. für Kleider, Körperpflege oder Freizeit.

Zwang zum ständigen Wechsel der Krankenkassen

Inclusion Handicap wehrt sich ausserdem gegen den Vorschlag der Kommission, wonach die EL-Beiträge für die Krankenkassen gekürzt werden sollen. Die EL-Leistungen sollen maximal der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton entsprechen. «Dies schränkt die sonst so hochgehaltene Wahlfreiheit der Krankenkasse für die EL-Bezüger und -Bezügerinnen ein», konstatiert Bruderer Wyss. EL-Bezüger und -Bezügerinnen wären dadurch gezwungen, ständig die Krankenkasse zu wechseln.

Auskunft:

  • Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin Inclusion Handicap
    / 079 527 17 56
  • Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap
    / 076 714 07 37