Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Zug ist nicht abgefahren - Mängel könnten nachträglich behoben werdenMedienmitteilung: Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts btr. FV-Dosto

Die Beschwerde von Inclusion Handicap gegen die befristete Betriebsbewilligung der neuen SBB-Züge hat für die sechs bereits fertiggestellten Test-Fahrzeuge keine aufschiebende Wirkung. Dies geht aus der Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) hervor. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen hatte dies schon in der Beschwerde angeboten und begrüsst diesen Entscheid: Er will die Inbetriebnahme der neuen Doppelstockzüge (Dosto) nicht verzögern.

Inclusion Handicap hatte am 15. Januar Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung der neuen SBB-Züge eingereicht. Sie entsprechen in 15 Punkten nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG): Menschen mit Behinderungen können die Züge nicht selbstständig nutzen.

Die Beschwerde wurde bewusst bereits gegen die temporäre Bewilligung eingereicht. Denn diese befristete Bewilligung ermöglicht einen Testbetrieb, um Mängel zu erkennen und zu beheben – auch solche, die das BehiG betreffen. Inclusion Handicap hatte schon in der Beschwerde festgehalten, sich einem Entzug der aufschiebenden Wirkung nicht zu widersetzen – soweit dies den Testbetrieb der sechs fertiggebauten Züge betrifft. Noch nicht entschieden hat das Gericht, ob die eingereichte Beschwerde für die weiteren Züge aufschiebende Wirkung behalten soll, die noch im Bau sind bzw. in einem späteren Zeitpunkt gebaut werden sollen. Die SBB bringen vor, schon heute für den laufenden Betrieb auf das neue Rollmaterial angewiesen zu sein. Dies ist für Inclusion Handicap befremdend, da sich diese Züge noch in der Testphase befinden und im Betrieb allerlei Probleme verursachen können.

Mängel lassen sich auch nach Fertigstellung der Züge beheben

Das BVGer hat festgehalten, dass sich die 15 gerügten Mängel auch noch beheben lassen, nachdem die Züge fertiggebaut sind. Es liess sich dabei von entsprechenden Zusicherungen des BAV, der SBB und von Bombardier leiten. Dass die beantragten vorsorglichen Massnahmen abgewiesen wurden, ist für Inclusion Handicap daher nachvollziehbar. Das finanzielle Risiko für eine nachträgliche Behebung der Mängel tragen die SBB. Darauf wies auch das BVGer ausdrücklich hin.

Die SBB haben erfreulicherweise angekündigt, vier der gerügten Mängel von sich aus zu beheben. Auch die übrigen Mängel liessen sich zeitnah beheben; die SBB nimmt jedoch Verzögerungen in Kauf und zieht es vor, das Urteil abzuwarten.

Gesetz verlangt Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Zahlreiche Menschen mit Behinderungen sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen: Sie erreichen dank zugänglichen Zügen und Bussen ihren Arbeitsplatz, können Familienmitglieder besuchen, Freunde treffen, einkaufen gehen oder Kultur- und Sportanlässe besuchen. Oder anders ausgedrückt: Ein hindernisfrei zugänglicher ÖV erlaubt Menschen mit Behinderungen, an der Gesellschaft teilzunehmen, was einem grossen volkswirtschaftlichen Nutzen und sozialen Bedürfnis entspricht.

Auskunft

Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap:
/ 076 428 96 94