Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Willkürliche IV-Gutachten: Unhaltbare Zustände werden untersucht

Kopierte Berichte, Aufträge in Millionenhöhe, tendenziöser Inhalt – die Missstände bei den IV-Gutachten sind erheblich, deren Qualität vereinzelt schludrig. Das Nachsehen haben Menschen mit Behinderungen, deren Arbeitsfähigkeit zu hoch eingeschätzt wird. Bundesrat Alain Berset hat nun eine externe Untersuchung angeordnet.

Mehrere skandalöse Fälle sind in den letzten Wochen publik geworden, bei denen gewisse Ärzte zuungunsten von Menschen mit Behinderungen unseriöse IV-Gutachten erstellt haben. Diesen Ärzten wurden von den IV-Stellen verdächtig oft Aufträge zugeschanzt, für die sie nicht selten Honorare in Millionenhöhe erhielten. 

Bundesrat Alain Berset hat nun eine externe Untersuchung eingeleitet, die die Missstände untersuchen und Handlungsbedarf aufzeigen soll. Berset kündigte diesen Schritt an, nachdem sich in der Fragestunde im Nationalrat vier Parlamentarierinnen der Problematik angenommen haben. 

Inclusion Handicap begrüsst eine externe Untersuchung. Dass die Arbeitsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen seriös abgeklärt wird, muss eine Selbstverständlichkeit sein.

Falsche Einschätzungen auf Kosten von Menschen mit Behinderungen

Die veröffentlichten Fälle zeigen, dass die IV-Stellen immer wieder Aufträge Gutachtern zuschanzen, die tendenziöse Einschätzungen liefern. An Ärztinnen, die teilweise Millionenbeträge garnieren und im Gegenzug systematisch die Arbeitsfähigkeit zu hoch einschätzen – dies auch immer mal wieder völlig gegensätzlich zu den Einschätzungen der behandelnden Ärzte. Die Folgen für die Betroffenen können tragisch enden. Ein paar Bespiele: 

  • Die IV verweigerte einer Frau aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes berufliche Eingliederungsmassnahmen. Gleichzeitig attestierte ihr der Gutachter eine hundertprozentige Arbeitsfähigkeit.
  • Ein Gericht stellte bei einem Gutachter «gewisse Fehlleistungen» fest. Er erhält aber Aufträge von insgesamt 3.1 Millionen Franken.
  • Ein Arzt hat in 16 Gutachten einen komplett identischen Text verwendet – und dabei jeweils 100 Prozent Arbeitsfähigkeit attestiert. 

Erste Massnahmen in der IV-Weiterentwicklung

Der Handlungsbedarf ist offensichtlich, Massnahmen müssen rasch erfolgen. Inclusion Handicap unterstützt deshalb das Vorgehen vom Bundesrat. Inclusion Handicap hatte sich bereits im Rahmen der IV-Weiterentwicklung erfolgreich für eine Verbesserung der Gutachten-Qualität starkgemacht. Die Gespräche sollen künftig per Tonband aufgezeichnet werden, damit sich die versicherte Person bei unprofessionellem Verhalten des Gutachters oder der Gutachterin wehren kann. Zudem sollen IV-Stellen die Vergabe der Gutachten veröffentlichen. Die Massnahmen kommen auch den seriös arbeitenden Medizinerinnen und Medizinern zugute. Sie alleine reichen jedoch noch nicht aus, um vor medizinischer Willkür zu schützen. Die Untersuchung des EDI ist zumindest ein nächster Schritt, um das Problem zu lösen.