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AHV 21

Inclusion Handicap begrüsst die allgemeine Stossrichtung der «Stabilisierung der AHV (AHV 21)». Die Vorlage hat durch die Erhöhung des Frauen-Rentenalters Mehrausgaben bei der IV zur Folge.

Ausgangslage

Nach dem Scheitern der Altersreform 2020 hat der Bundesrat eine neue Vorlage zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) präsentiert. Die Finanzierung der 1. Säule ist nicht mehr gesichert, insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung: Die stetig steigende Lebensdauer und die Tatsache, dass die geburtenstarken Jahrgänge («Baby-Boom-Generation» mit Jahrgang 1955 bis 1965) in Pension gehen, haben zur Folge, dass länger und mehr AHV-Renten ausbezahlt werden.

Die Vorlage sieht einerseits Mehreinnahmen und andererseits eine Flexibilisierung des Rentenalters vor. Deshalb ist auch nicht mehr von Rentenalter die Rede, sondern von Referenzalter. Frühere und spätere Pensionierungen sind möglich, haben jedoch Einfluss auf die Rentenhöhe.

Position von Inclusion Handicap

Inclusion Handicap anerkennt  die Notwendigkeit der AHV-Reform. Diese hat auch Einfluss auf die finanzielle Situation der IV. Grundsätzlich fordert der Dachverband der Behindertenorganisationen, dass das Rentenniveau unter keinen Umständen gesenkt werden darf. Die wichtigsten Positionen:

  • Erhöhung des Referenzalter 65 für Frauen: Damit werden IV-Rentnerinnen ein Jahr später in die AHV übertreten. Die Mehrausgaben für die IV müssen kompensiert werden, z.B. durch Abschreibung der IV-Schulden beim AHV-Fonds.
  • Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters: Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters: Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 sollen mit weniger Rentenkürzungen rechnen müssen, falls sie sich frühzeitig pensionieren lassen; solche mit kleinem Einkommen können wie heute mit 64 Jahren ohne Einbussen in Rente gehen. Zusätzlich sollen die Renten der einkommensschwachen Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 erhöht werden. Inclusion Handicap unterstützt dies im Grundsatz, fordert aber, dass die Besserstellung auch für Frauen ab Jahrgang 1968 und für Männer mit tiefen bis mittleren Einkommen gelten soll. Denn gerade Arbeitnehmende mit Behinderungen haben überdurchschnittlich oft ein kleineres Einkommen. Inclusion Handicap fordert weiter, dass die neue Berechnung auch für IV-Renten gelten muss.
  • Flexibilisierung des Rentenalters: Die Rentenkürzungen bei frühzeitiger Pensionierung sollen weniger hoch ausfallen. Wer länger arbeitet, soll höhere Renten erhalten. Möglich sollen neu auch Teil-Renten für Arbeitnehmende, die das Pensum reduzieren, möglich sein. Inclusion Handicap begrüsst sehr, dass diese Möglichkeit auch für Teil-IV-Rentnerinnen und –Rentner geschaffen werden soll..
  • Gleichbehandlung von SeniorInnen mit Behinderungen: Wer im AHV-Alter mit einer Behinderung konfrontiert wird, hat finanziell das Nachsehen. Wer nach 65 Jahren auf Hilfsmittel oder Assistenz angewiesen ist, hat auf weniger Leistungen Anspruch. Zum Beispiel: Wer mit 63 Jahren mit einer Gehbehinderung konfrontiert ist, dem bezahlt die IV bei ausgewiesenem Bedarf einen Elektrorollstuhl, wem das gleiche Schicksal mit 65 Jahren ereilt, dem zahlt die AHV nur einen Handrollstuhl.