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Bedürfnisse der Asylsuchenden mit Behinderungen berücksichtigen

Auf die speziellen Bedürfnisse für Asylsuchende mit Behinderungen muss Rücksicht genommen werden. Inclusion Handicap fordert in der Vernehmlassungsantwort zu drei Verordnungsentwürfen im Asylbereich, dass das Behindertengleichstellungsrecht eingehalten wird.

Die Teilinkraftsetzung von Änderungen des Asylgesetzes (AsylG), das am 5. Juni 2016 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde, sieht unter anderem die beschleunigte Errichtung von Bundeszentren für Asylsuchende vor.

  • Inclusion Handicap wies in ihrer Vernehmlassungsantwort darauf hin, dass bei diesen die Normen für behindertengerechtes Bauen eingehalten werden müssen. Da die Grundlagen des Behindertengleichstellungsrechtes in der Praxis wenig bekannt sind, sollen diese explizit verankert werden.
  • Des Weiteren sollen die Pauschalen, die an Resettlement-Flüchtlinge und staatenlose Personen ausbezahlt werden ausbezahlt werden, auf 5 Jahre beschränkt werden. Inclusion Handicap beantragte, dass diese zeitliche Obergrenze mindestens nicht für Menschen mit einer Behinderung gelten soll, wenn sie arbeitsunfähig sind.
  • Schliesslich monierte Inclusion Handicap, dass elementare rechtsstaatliche Prinzipien verletzt werden, wenn die medizinischen Daten zur Beurteilung der Transportfähigkeit nach einer Ausweisung gelöscht werden: Die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Ausweisung wird somit faktisch verunmöglicht.