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Bessere Unterstützung für Pflegende von Erwachsenen mit BehinderungPostulat: «Coronavirus. Entschädigung für Erwerbsausfall auch für die Eltern und andere Angehörige von Erwachsenen mit einer Behinderung»

Der Bundesrat muss im Hinblick auf eine zweite Corona-Welle oder einer anderen künftigen Pandemiesituation abklären, wie Eltern oder andere Angehörige von Erwachsenen mit Behinderung entschädigt werden können. Der Ständerat hat einem entsprechenden Postulat von Marianne Maret (CVP/VS) zugestimmt.

Der Erwerbsausfall von Familien, die aufgrund des Lockdowns zusätzliche Betreuungsaufgaben übernehmen mussten, werden entschädigt: Alle Eltern von Kindern bis 12 Jahren haben Anrecht auf Erwerbsersatz. Auf Druck der Behindertenverbände hin wurde dieses ausgeweitet; Recht auf Erwerbsersatz haben somit auch...

  • ...Eltern von Kindern bis 18 Jahren, die Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag haben
  • ...Eltern von Kindern bis 20 Jahren, die eine Sonderschule oder eine andere Einrichtung besuchen, die geschlossen wurde.

Kein Recht auf Entschädigung haben Eltern von Erwachsenen mit Behinderungen oder weitere Angehörige wie z.B. die Geschwister, die während dem Lockdown ebenfalls Betreuungsaufgaben übernahmen. Denn auch Institutionen für Erwachsene wie z.B. Werkstätten wurden geschlossen.

Das Postulat von Marianne Maret verlangt nun Abklärungen, inwiefern die Erwerbsersatzordnung im Hinblick auf eine mögliche zweite Pandemiewelle auf diese Betroffenen ausgedehnt werden kann.