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Ende des Fristenstillstands wird für Menschen mit Behinderungen zum Problem

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass der Fristenstillstand nicht mehr verlängert wird und per 19. April endet. Inclusion Handicap hat sich für einen Fristenstillstand während der gesamten Corona-Krise ausgesprochen. Denn für Menschen mit Behinderungen führt dieser Entscheid zu Problemen.

Die ausserordentliche Lage aufgrund der Corona-Pandemie macht das Leben für die meisten Personen komplizierter und langsamer. Dies gilt besonders für Menschen mit Behinderungen. Dass bereits ab dem 19. April der Normalzustand in Zivil- und Verwaltungsverfahren wiederhergestellt wird, kann für sie nachteilige Folgen haben. Denn wer nach Erhalt einer Verfügung der IV die Beschwerdefrist von 30 Tagen verstreichen lässt, kann den IV-Entscheid danach nicht mehr anfechten.

Dies ist insofern ein Problem, als dass aktuell viele Menschen mit Betreuungsaufgaben beschäftigt sind oder sich sonst viele gesellschaftliche Prozesse verlangsamen. Auch die Suche nach einer Rechtsvertretung ist deutlich erschwert. 

Menschen mit Behinderungen häufiger in der Risikogruppe

Kommt hinzu, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Beeinträchtigung teilweise zur Risikogruppe der COVID-19-Erkrankung gehören. Bei einer laufenden Rechtsmittelfrist sind sie aber praktisch gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen, denn die Korrespondenz mit den IV-Stellen und den Gerichten erfolgt in der Regel auf dem traditionellen Postweg. Dieser zusätzliche Stress für Personen mit einer Beeinträchtigung in einer besonders schwierigen Lage muss verhindert werden.

Inclusion Handicap fordert deshalb, dass zumindest die IV-Stellen während der ausserordentliche Lage auf den Erlass von leistungsablehnenden Entscheiden verzichten. Einzelne Kantone hatten diese Praxis bereits anfangs März angekündigt.