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Gewalt an Menschen mit Behinderungen soll untersucht werden

Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich oft von Gewalt betroffen. Das zeigen Studien aus dem In- und Ausland. Der Bundesrat soll nun dieser Problematik näher auf den Grund gehen und einen Bericht vorlegen: Der Nationalrat hat am 25. September das Postulat «Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz» angenommen.

Der Bericht verlangt eine Analyse, wie stark Menschen mit Behinderungen von den verschiedenen Formen von Gewalt, sowie Vernachlässigung und Grenzüberschreitungen betroffen sind. Er soll unter anderem auch aufzeigen, wie die Prävention verstärkt werden kann. Der Bundesrat soll zudem aufzeigen, wie der Zugang zu niederschwelligen und barrierefreien Anlauf- und Beratungsstellen für Betroffene gewährleistet wird.

Inclusion Handicap hat bereits im Schattenbericht zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) grossen Handlungsbedarf ausgemacht und weitergehende Forderungen aufgestellt:

  • Pflegestandards sind so zu verfassen, dass Missstände in Zusammenhang mit der Pflege von Frauen, Männern und Kindern mit Behinderungen möglichst verhindert werden (z.B. bei entsprechendem Wunsch, Anspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege).
  • Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat Institutionen, in denen Menschen mit Behinderungen leben, zu überprüfen. Sie soll zudem vermehrt unangekündigte Überprüfungen von Institutionen vornehmen.
  • Die Kostenträger von Einrichtungen haben Gewaltintervention und -Prävention für die Angestellten und die Betroffenen verpflichtend vorzuschreiben und die dadurch entstandenen Kosten zu übernehmen.
  • Alle Beratungsangebote für gewaltbetroffene Menschen, inklusive zu sexueller Gewalt, sind barrierefrei und inklusiv auszugestalten. Die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Opferhilfe sind an die Bedürfnisse von Frauen, Männern und Kindern mit Behinderungen anzupassen (z.B. Anwesenheit von Dolmetschern oder Fachpersonen in Leichter Sprache bei Gesprächen, hindernisfreies Informationsmaterial sowie Hotlines).
  • Menschen, die mit Opfern zu tun haben (bspw. PolizistInnen oder Mitarbeitende der Opferhilfestellen) sind im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie ihre Bedürfnisse zu sensibilisieren. Im Rahmen dieser Sensibilisierung sind auch Menschen mit Behinderungen einzusetzen.