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Stimm- und Wahlrecht für Alle: Kanton Genf übernimmt Vorreiterrolle

Was eine Selbstverständlichkeit sein sollte, hat Genf als erster Kanton beschlossen: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen werden. Inclusion Handicap erhofft sich, dass die übrigen Kantone und der Bund diesem Beispiel rasch folgen.

Auf Bundesebene und in fast allen Kantonen sind Menschen unter umfassender Beistandschaft automatisch vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Dies trifft vor allem Bürgerinnen und Bürger mit einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung. Die heutige Gesetzgebung entzieht den Betroffenen pauschal die demokratischen Recht. Dies ist nicht akzeptabel: Denn wenn jemand z.B. keinen Haushalt führen kann, heisst das nicht, dass sie oder er sich keine politische Meinung bilden sowie zum Ausdruck bringen kann.

Genf verfügte zwar bereits bisher als einer der wenigsten Kantone über eine differenziertere Regelung. Nun will das Genfer Kantonsparlament aber den Anforderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) vollumfänglich entsprechen. Es beschloss, die Bestimmung der Kantonsverfassung, wonach die politischen Rechte den «dauernd urteilsunfähigen Personen» entzogen werden können, zu streichen.

Bevölkerung hat das letzte Wort

Nun muss die Genfer Stimmbevölkerung entscheiden, da die Verfassungsänderung dem obligatorischen Referendum untersteht. Falls das Volk der Änderung zustimmt, wird das Gesetz über die politischen Rechte entsprechend angepasst. Personen, denen ihre politischen Rechte entzogen worden waren, würden diese auf kantonaler und kommunaler Ebene zurückerhalten.

Die Parlamentsmehrheit unterstrich, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich wirklich keine politische Meinung bilden können (z.B. Menschen im Koma), weiterhin ihr Wahl- und Stimmrecht nicht ausüben werden, und dass allfällige Missbräuche durch das geltende Strafrecht sanktioniert würden.  

Pauschaler Ausschluss nicht mit Völkerrecht vereinbar

Inclusion Handicap fordert nun, dass auch auf Bundesebene die erforderlichen Anpassungen der Rechtsgrundlagen vorgenommen werden. Die Schweiz wird im kommenden Herbst vom UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen zum ersten Mal überprüft. Inclusion Handicap geht davon aus, dass der pauschale Entzug des Stimm- und Wahlrechts gerügt werden wird.