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Wegen dem Geld: Niederlassungsfreiheit gilt nicht für AlleBundesgerichtsurteil

Ein Mann darf nicht von einem Heim im Jura nach Genf ziehen. Dies entschied das Bundesgericht. Der Jura müsste die Differenz der höheren Kosten übernehmen. Inclusion Handicap ist der Ansicht, dass dieser Entscheid nicht mit UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) vereinbar ist. Die Sendung 10vor10 auf SRF hat sich der Problematik angenommen.

Beitrag in der Sendung 10vor10 auf SRF vom 26.05.2020: Recht auf freie Wohnsitzwahl für Menschen mit Beeinträchtigung

Ein Mann mit Behinderungen lebt in einem Heim im Kanton Jura. Er möchte näher zu seiner Schwester ziehen, die in Genf wohnhaft ist. So könnten sich die beiden, die ein enges Verhältnis pflegen, öfters sehen. Der Kanton Jura opponierte dagegen. Das Bundesgericht gab ihm Recht.

Die Kosten in Genf sind deutlich höher als im Jura. Für die Differenz müsste der Jura aufkommen, wie dies die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) verlangt.

Das Bundesgericht schränkt also die verfassungsmässig garantierte Niederlassungsfreiheit für Menschen, die in einem Heim wohnen ein. Für Inclusion Handicap ist dies nicht haltbar; die Rechtsprechung widerspricht der BRK. Dieser Ansicht ist auch Markus Schefer, Professor für öffentliches Recht an der Uni Basel und Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Sendung 10 vor 10 hat sich der Problematik angenommen. Inclusion Handicap hat das Bundesgerichts-Urteil vom September 2019 in Handicap und Recht 03/2020 [PDF, 115.8 KB] analysiert.


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