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Zielvorgaben für IV-Stellen: Unbefriedigende Antwort des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Maya Graf (Quotenziel-System des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Konflikt mit Rechtsanspruch und Untersuchungsgrundsatz?) fiel unbefriedigend aus. Die Ständerätin hatte Fragen zu den Zielvereinbarungen, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit allen IV-Stellen abgeschlossen hat. So gibt das BSV Ziele vor, dass Kosten und die Anzahl Renten gesenkt werden oder zumindest nicht steigen sollen. Maya Graf hat am 12. März eine Diskussion zur Interpellation verlangt

Die Zielvorgaben des BSV gegenüber den IV-Stellen sind für Inclusion Handicap nicht akzeptabel. Denn jede/r Versicherte hat das Anrecht auf eine faire und ergebnisoffene Abklärung. Diese ist nicht gewährleistet, wenn eine IV-Stelle vom BSV die Zielvorgabe erhält, die Anzahl Renten bzw. die Kosten zu senken. So wird Druck ausgeübt, damit weniger Renten zugesprochen werden. – und z.B. Gutachten besonders oft an tendenziöse Ärztinnen und Ärzte vergeben werden, die systematisch die Arbeitsfähigkeit von Versicherten überschätzen (Mehr Informationen zu tendenziösen Gutachten).

Einige Fragen bleiben unbeantwortet

Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation ist nicht befriedigend. So geht er nicht auf die Frage ein, wie die Zielerreichung genau gemessen wird. Er verneint ausserdem einen Zusammenhang zwischen den Zielvorgaben und einer ergebnisoffenen Prüfung, was für Inclusion Handicap nicht nachzuvollziehen ist. Denn wenn eine IV-Stelle z.B. die Vorgabe hat, dass sie nicht mehr Renten als im Vorjahr sprechen darf, kann sie den Anspruch eines Versicherten nicht mehr ergebnisoffen und fair prüfen, wie es aber das Versicherungsprinzip verlangt.

Der Bundesrat lässt zudem die Frage unbeantwortet, ob die Zielvorgaben des BSV einen Einfluss auf die Vergabe der Gutachten haben. Ebenso wie diejenige, ob die Vorgaben des BSV einen Einfluss auf die von der Studie «Eingliederung vor Rente» des Schweizerischen Nationalfonds (externer Link) nachgewiesene äusserst restriktive Rentenvergabe der IV-Stellen haben.

Diskussion im Ständerat

Die Interpellantin Maya Graf verlangte eine Diskussion im Ständerat, da sie die Antwort des Bundesrates als unbefriedigend empfand, da einige Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet wurden.  Leistungsziele an die IV-Stellen dürfen nie Sparvorgaben sein, sagte sie.

Ständerat Pirmin Bischof fragte nach, welche Konsequenzen die Zielvorgaben für die Arbeit der IV-Stellen haben. Man stelle sich vor, man sei Dossierverantwortlicher bei der IV: «Biegen sie jetzt einfach die Fälle ein bisschen zurecht, und zwar so, dass Sie genügend Fälle ablehnen können, obwohl Sie eigentlich wissen, dass Sie sie nicht ablehnen dürften?» 

Bundesrat Alain Berset gestand ein, dass die Antworten nicht allzu präzise waren und bat um etwas Geduld: Man müsse zunächst die zwei Untersuchungen abwarten, die er in Auftrag gegeben habe: Eine externe Untersuchung, welche die Praxis bei den Gutachten überprüft und im Herbst dieses Jahres abgeschlossen werden soll. Eine zweite Untersuchung betrifft die Aufsicht des BSV über die IV-Stellen.