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Kostendeckel ist nicht zielführendStudie von Avenir Suisse zur beruflichen Integration bei Invalidität

Aufgrund einer möglichen Zunahme von Anträgen bei der IV wegen Covid-19 und der grossen kantonalen Unterschiede bei der Integration von IV-Bezügerinnen und –Bezügen, fordert die liberale Denkfabrik Avenir Suisse, dass ein maximaler Betrag für alle beruflichen Massnahmen pro IV-Stelle, gestützt auf die Anzahl Anmeldungen pro Jahr, festgelegt wird. Wichtiger als ein Kostendach ist für Inclusion Handicap eine echte Wirkungskontrolle, ob die beabsichtigte berufliche Eingliederung tatsächlich erreicht werden konnte.

Inclusion Handicap ist es ein Anliegen, dass die Eingliederung gestärkt wird, v.a. auch für psychisch beeinträchtigte und junge Menschen. Deshalb haben wir auch die IV-Weiterentwicklung mit dem entsprechenden Fokus auf diese Zielgruppen unterstützt und begrüssen eine Verstärkung der Koordination aller beteiligten Akteure.

Bei der Umsetzung der bestehenden beruflichen Massnahmen bestehen heute zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede. Das stellt die Studie von Avenir Suisse richtig fest. Inclusion Handicap befürwortet es, wenn das Bundesamt für Sozialversicherungen die Gründe für diese Unterschiede untersucht und eine einheitlichere Umsetzung der Eingliederungsinstrumente anhand von «best practice» einzelner Kantone sicherstellt.

Wichtiger für das Ziel der beruflichen Eingliederung als das von Avenir Suisse geforderte Kostendach pro IV-Stelle ist, dass eine echte Wirkungskontrolle der beruflichen Massnahmen vorgenommen wird. Diese soll sich nicht einfach daran orientieren, ob Renten eingespart werden können, sondern vor allem danach fragen, ob die beabsichtigte Eingliederung in den Erwerbsprozess tatsächlich erreicht werden konnte.