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BVG-Reform nach zähem Ringen verabschiedet - Referenden angekündigtFrühjahrssession

Nach zähem Ringen und nachdem die letzten Differenzen in der Einigungskonferenz bereinigt werden mussten, hat das Parlament die BVG-Reform in der Frühjahrssession 2023 verabschiedet. Von verschiedenen Seiten wurde bereits ein Referendum angekündigt, so dass eine Volksabstimmung schon jetzt als sicher bezeichnet werden kann.

Im Folgenden werden die wichtigsten Entscheide des Parlaments kurz zusammengefasst:

  • Zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6% einigte sich das Parlament darauf, dass 15 Jahrgänge zur sogenannten Übergangsgeneration gehören. Personen der Übergangsgeneration, die zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügen, sollen Anrecht auf den vollen Zuschlag von 200 Franken pro Monat haben. Für Altersguthaben zwischen 215'100 und 430'200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Bei einem Guthaben von über 430'200 Franken besteht kein Anspruch auf einen Rentenzuschlag. Inclusion Handicap hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Rentenzuschläge nicht nur auf Altersrenten, sondern auch auf Invalidenrenten ausgerichtet werden.
  • Das Parlament einigte sich darauf, dass anstatt dem bisherigen fixen Koordinationsabzug künftig 80% des jeweiligen Lohns versichert sind. Dies soll geringer verdienende Teilzeitarbeitende besserstellen.
  • Geeinigt hat sich das Parlament auch auf eine tiefere Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge. Statt wie aktuell bei einem Jahreslohn von 22’050 Franken sind Arbeitnehmende künftig bereits ab einem Jahreseinkommen von 19'845 Franken versichert.

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