Auch SPK-S für Aufhebung von StimmrechtsausschlussPolitische Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) stellt die Weichen für die umfassende politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie der bereits vom Nationalrat angenommenen Motion 24.4266 zugestimmt.

Die Motion «Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen» will den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen oder von einer vorsorgebeauftragten Person vertreten werden, aus der Verfassung streichen. Die heutige Regelung betrifft rund 16'000 Schweizer:innen und verstösst, wie auch der Bundesrat festgehalten hat, gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention (siehe Medienmitteilung vom 25.10.2023). Gemäss der Mehrheit der SPK-S ist der pauschale Entzug der politischen Rechte nicht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar. Sie empfiehlt ihrem Rat die Motion deshalb zur Annahme. Inclusion Handicap begrüsst diesen erfreulichen und wichtigen Entscheid. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht an strengeren Massstäben gemessen werden als alle anderen. Auch Menschen unter umfassender Beistandschaft können und wollen sich eine politische Meinung bilden. Der Ständerat ist nun gefordert, ein klares Zeichen zu setzen: Die Schweiz darf bei den politischen Rechten nicht länger zwischen zwei Klassen unterscheiden.