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Mehr Eingliederungsmassnahmen und Zusatzfinanzierung für die IVNächste IV-Revision

Bern, 20.06.2025 - Der Bundesrat hat heute die Grundlagen für die nächste IV-Revision präsentiert. Im Fokus stehen die Senkung der Neurentenquote bei jungen Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen und eine mögliche Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV), um der prekären Situation der IV-Finanzen zu begegnen. Inclusion Handicap begrüsst, dass junge Erwachsene stärker begleitet werden sollen. Zudem ist es klar, dass die heute unterfinanzierte IV eine Zusatzfinanzierung benötigt. Umso mehr, wenn die Schulden bei der AHV abbezahlt werden sollen. Zusätzlicher Druck auf junge Menschen durch eine unzureichende Finanzierung des Lebensunterhalts ist hingegen kontraproduktiv und muss vermieden werden.

Inclusion Handicap begrüsst grundsätzlich, dass eine speziell auf junge Erwachsene ausgerichtete Integrationsleistung geprüft werden soll. Erst diese Woche hat der Dachverband in einem gemeinsamen Brief (Link zum Brief) mit weiteren Organisationen gefordert, dass die IV junge Menschen mit psychischen Erkrankungen in Form von Prävention, psychotherapeutischer Begleitung und individuell passender Eingliederungsmassnahmen unterstützt. Es ist sinnvoll, wenn man Eingliederungsmassnahmen bei jungen Menschen mit psychischen Erkrankungen individuell verlängert und versucht, Renten zu vermeiden. Evaluationen zur letzten IV-Revision zeigen, dass Ansätze wie Früherfassung und Begleitung junger Erwachsener der richtige Weg sind. Zentral sind dabei flexible und individuell passende Lösungen sowie eine hohe Kontinuität in der Begleitung.

Lückenlose Finanzierung des Lebensunterhalts muss gewährleistet sein

Klar ist gleichzeitig, dass eine lückenlose und angemessene Finanzierung des Lebensunterhalts der Betroffenen gewährleistet sein muss. Neue Integrationsmassnahmen dürfen nicht dazu führen, dass junge Erwachsene per se nur noch befristete Renten bekommen. Ohne gesicherten Lebensunterhalt wird nur weiterer, schädlicher Druck auf die Betroffenen erzeugt. Die Befristung der IV-Rente erhöht die Belastung durch die praktisch andauernde Rentenüberprüfung. Sie bringt keinen Mehrwert für die Wiedereingliederung, denn schon heute werden Renten regelmässig überprüft und können Personen mit IV-Rente durch das Instrument der Fallführung begleitet werden. Dieses bestehende Instrument sollten die IV-Stellen stärker nutzen. Junge Menschen mit psychischen Problemen brauchen eine Perspektive, keine neuen Hürden. 

Es braucht eine Zusatzfinanzierung der IV

Positiv zu werten ist, dass eine Zusatzfinanzierung der IV geprüft werden soll. Diese ist dringend notwendig, denn heute ist die Versicherung unterfinanziert. Soll zusätzlich die Frage der Entschuldung angegangen werden, muss diese Zusatzfinanzierung substanziell mehr Mittel für die IV bringen. Aktuell wird die Rechnung der IV zudem durch hohe Schuldzinsen an die AHV belastet (über 200 Mio. CHF jährlich). Diese Zinszahlungen sind im heutigen Zinsumfeld klar zu hoch. Hier wird vom Bundesrat eine Korrektur erwartet. 

IV-Renten müssen Existenzbedarf besser decken

Schon heute können 50 Prozent der IV-Rentner:innen nur mit Ergänzungsleistungen (EL) ihre Existenz sichern. Eine Entschuldung ohne zusätzliche Mehreinnahmen würde deshalb zu einem Kahlschlag bei den Leistungen führen, was die Kosten für die Gesellschaft nicht senkt, sondern in die Sozialhilfe verlagert. Dagegen würden sich die Behindertenorganisationen dezidiert wehren. Im Gegenteil braucht es angesichts der hohen EL-Quote Massnahmen, die helfen, die IV-Renten stärker existenzsichernd zu machen (Siehe dazu auch Postulat 25.3534 (externer Link)).

Das zuständige Eidgenössische Departement des Innern EDI wird nun dem Bundesrat bis im ersten Quartal 2026 detaillierte Vorschläge unterbreiten. Der Vorentwurf zur Revision soll vor Ende 2026 in die Vernehmlassung geschickt werden.