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Missstand bei Barrierefreiheit im ÖV hält weiter anStandbericht Barrierefreiheit im ÖV

Bern, 10.07.2025 - Das Bundesamt für Verkehr BAV hat gestern den jährlich erscheinenden Standbericht zur Umsetzung der BehiG-Vorgaben an Bahnhöfen publiziert. Die erschreckende Erkenntnis: Die Behebung des gesetzeswidrigen Zustands zögert sich nicht nur weiter hinaus – die Umsetzung verlangsamt sich sogar.

Die volle Barrierefreiheit im ÖV ist ein bis heute nicht eingelöstes Versprechen an die 1.9 Mio. Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Immer noch werden sie gezwungen, einen bedeutenden Teil ihrer Lebenszeit mit unnötigen Umwegen, Warten und Organisieren von Zugreisen zu verbringen. Dabei hätte die Umsetzung der BehiG-Vorgaben im ÖV bereits bis Ende 2023 abgeschlossen werden müssen. 

Wie der Standbericht 2025 des Bundesamts für Verkehr BAV zeigt, gibt es aktuell keine Hoffnung auf schnelle Besserung. Auch per Ende 2024 war rund ein Drittel der Schweizer Bahnhöfe nicht barrierefrei nutzbar. Zudem erschreckend: Die Vierjahresprognosen stagnieren und verschlechtern sich in der Tendenz sogar. 

Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus dem neusten Standbericht:

  • Von 1630 anzupassenden Bahnhöfen sind 498 noch immer nicht baulich angepasst.
  • 312 Bahnhöfe werden erst nach 2028 baulich angepasst sein.
  • Rund 180 Bahnhöfe werden sogar erst ab 2031 baulich angepasst sein. 
  • Der letzte umgebaute Bahnhof soll erst im Dezember 2037 in Betrieb genommen werden – 14 Jahre nach Ablauf der 20-jährigen Frist!

Zudem wurde die Vierjahresprognose im Vergleich zum letzten Jahr zurückgestuft: 

  • 2024 sollten per Ende 2027 87% aller Fahrgäste autonom reisen können. 
  • 2025 geht man davon aus, dass per Ende 2028 nur 86% aller Fahrgäste autonom reisen können.
  • Die Prognose 2024-2027 rechnete mit der baulichen Anpassung von durchschnittlich 54.2 Bahnhöfen pro Jahr, wobei im Jahr 2024 nur 43 Bahnhöfe baulich angepasst wurden.
  • Die Prognose 2025-2028 rechnet nur noch mit der baulichen Anpassung von durchschnittlich 46.5 Bahnhöfen pro Jahr.

Diese Zahlen zeigen eindrücklich, dass es ohne strikte Vorgaben nicht vorwärts geht. Deshalb ist es besonders stossend, dass im teilrevidierten BehiG, das sich aktuell im Parlament befindet, keine neue Regelung zur Umsetzung der BehiG-Vorgaben im ÖV vorgesehen ist. Es braucht im Gesetz zwingend eine neue Frist, verbindliche Zwischenziele und wirkungsvolle Kontrollmechanismen. Nur so können die bestehenden Missstände angegangen werden.

Inclusion Handicap arbeitet zudem daran, dass eine Task-Force aus Vertreter:innen von Bund, den Kantonen und Gemeinden, der ÖV-Branche sowie Selbstvertreter:innen und Behindertenverbänden einberufen wird. Diese soll sich der Herausforderung annehmen, die volle Barrierefreiheit im ÖV mithilfe eines konsequenten Monitorings durchzusetzen.

Zum Standbericht des BAV (externer Link)