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Zug folgt dem Schweizer Trend und der Behindertenrechtskonvention – Waadt begibt sich ins Abseits Kantonale Abstimmungen in Waadt und Zug vom 30. November 2025

Der Kanton Waadt stellt sich mit seinem Abstimmungsentscheid klar gegen die Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention – und das ausgerechnet dort, wo schweizweit am meisten Menschen unter umfassender Beistandschaft leben. Ihnen bleibt das Stimmrecht weiterhin verwehrt. Zug hingegen bestätigt mit der Abschaffung des Ausschlusses den nationalen Trend hin zu mehr politischer Inklusion. Inclusion Handicap fordert, dass Bund und Kantone den Stimmrechtsausschluss vollständig aufheben und allen Menschen mit Behinderungen ihre politische Rechte garantieren.

Die kantonalen Abstimmungen zum Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit kognitiven oder psychischen Behinderungen haben unterschiedliche Resultate ergeben: In Zug wurde der Stimmrechtsausschluss von Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen, aus der Kantonsverfassung gestrichen. In Waadt bleiben gewisse Menschen hingegen allein aufgrund ihrer Behinderung weiter von der politischen Teilhabe ausgeschlossen: das sind die, die unter umfassender Beistandschaft oder Vorsorgeauftrag stehen. 

Stossend: Waadt ist just auch der Kanton, welcher schweizweit am meisten Personen unter umfassender Beistandschaft stellt. Während es 2024 im von der Bevölkerungsanzahl vergleichbaren Kanton Bern 261 Personen waren, war die Zahl im Kanton Waadt mit 3160 Personen 12-mal so hoch

Kantone gehen in Richtung politische Inklusion – ausser Waadt

Der neuste Entscheid des Waadtländer Stimmvolkes verstösst gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und kontrastiert stark mit den anderen Kantonen.  Eine Zusammenstellung von SRF (externer Link)  zeigt, dass der Trend klar hin zu mehr politischer Inklusion geht. Der Kanton Waadt begibt sich damit mit dem gestrigen Entscheid inklusionspolitisch ins Abseits. Leider nicht nur gestern: Der Entwurf für ein Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der seit der Annahme zweier Motionen im Jahr 2021 beim Waadtländer Regierungsrat hängig ist, liegt bis heute nicht vor.

Die Übersicht zeigt: Viele Kantone wollen mehr politische Inklusion, warten bezüglich Stimm- und Wahlrecht von Menschen unter umfassender Beistandschaft aber auf den Bund. Dort kommt Bewegung in die Sache: Das Bundesparlament hat erst im September 2025 mit der Annahme der Motion 24.4266 (externer Link)  ihrer staatspolitischen Kommission bekräftigt, dass die Verfassung in diesem Punkt BRK-konform ausgestaltet und der Stimmrechtsausschluss auch national beseitigt werden soll. Die politischen Rechte sollen allen Schweizer:innen zustehen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Inclusion Handicap wird sich auf nationaler Ebene dafür engagieren, dass die Motion umgesetzt wird und künftig auch alle Menschen mit kognitiver oder psychischer Behinderung stimmen und wählen dürfen. 

Zu den beiden Motionen im Kanton Waadt (auf französisch):