IV-Schuldentilgung nur mit starken Einnahmequellen realistischEntschuldung der IV
Bern, 16.03.2026 - Um die IV aus ihren Schulden zu führen, anerkennt die Sozialkommission des Nationalrats grundsätzlich die Notwendigkeit von Entschuldungsmassnahmen auf der Einnahmenseite. Gleichzeitig will sie aber eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge kategorisch ausschliessen. Für Inclusion Handicap ist das keine gangbare Lösung für eine solid finanzierte IV. Der Dachverband der Behindertenorganisationen fordert den Nationalrat deshalb auf, die Motion in seiner morgigen Beratung abzulehnen.
Die Schweiz braucht einen Plan, wie die rund 10 Milliarden Franken Schulden der IV bei der AHV nachhaltig abgebaut werden können. Die vom Ständerat unterstützte Motion 25.3713 sieht vor, diese Schulden bis 2045 mit Massnahmen überwiegend auf der Ausgabenseite zu tilgen. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hingegen will die Motion abändern. Sie beantragt, dass Entschuldungsmassnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite ansetzen sollen. Gleichzeitig schliesst sie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge kategorisch aus. Der Nationalrat wird morgen über diese geänderte Fassung der Motion beraten.
Zusatzfinanzierung ist unumgänglich
Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge gehören zu den stabilsten und verlässlichsten Einnahmequellen der Sozialversicherungen. Wenn die chronische Unterfinanzierung der IV nachhaltig behoben und die Entschuldung ernsthaft angegangen werden soll, führt an ihrem Einbezug kein Weg vorbei. Der Vorschlag der SGK-N bietet auch keinen überzeugenden Ansatz hin zur Entschuldung.
Erfreulich ist immerhin, dass die SGK-N die Notwendigkeit von Massnahmen auf der Einnahmenseite anerkennt. Denn bei einer überwiegend ausgabenseitigen Entschuldung gemäss Ständerat müssten jährlich rund 700 Millionen Franken in der IV eingespart werden. Dies entspricht gemäss IV-Statistik 2024 rund 10 Prozent aller Geldleistungen (Renten, Taggelder, Hilflosenentschädigungen). «Kürzungen bei der IV drängen Betroffene in die Sozialhilfe und Armut. Sie verschieben die Kosten auf Gemeinde und Kantone und bürden Altlasten auf den Buckel der Betroffenen», sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Politik von Inclusion Handicap.
Doppelspurigkeit bei der IV-Entschuldung verhindern
Hinzu kommt, dass der Bundesrat im Rahmen seiner Leitlinien der nächsten IV-Reform (siehe Medienmitteilung des BSV vom 11. Februar 2026) bereits Massnahmen zur Stabilisierung und zur Sanierung der IV-Finanzen und zur Einleitung des Schuldenabbaus vorsieht. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist die Motion unnötig. Sie gehört vom Nationalrat klar abgelehnt.