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SGK-Entscheid zu IV-Entschuldung: Eine Entschuldung ohne Mehrwertsteuer-Erhöhung oder Lohnprozente ist unrealistischInvalidenversicherung IV

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) behandelte vergangene Woche die Motion 25.3713 von FDP-Ständerat Damian Müller. Diese verlangt, dass die Invalidenversicherung überwiegend ausgabenseitig entschuldet werden soll. Inclusion Handicap hatte sich im Vorfeld mit einem Schreiben an die Kommission gewendet und dabei klar gemacht, dass dies angesichts der 10.3 Mrd. Franken Schulden absolut unrealistisch ist. Entsprechend hat der Dachverband die Kommission gebeten, die Motion abzulehnen. 

Die SGK-N legt nun die Motion 25.3713 in einer abgeänderten Version dem Nationalrat vor. Der Vorschlag sieht weiterhin eine Rückzahlung der IV-Schuld an die AHV im Umfang von 10 Milliarden Franken bis spätestens 2045 vor. Die Kommission spricht sich jedoch neu auch für Massnahmen auf der Einnahmeseite aus – gemäss Medienmitteilung vom 9. Januar 2026 «unter der Bedingung, dass die Mehrwertsteuer und die Lohnbeiträge nicht erhöht werden».

Positiv zu werten ist, dass die Kommission anerkennt, dass es zwingend Zusatzeinnahmen braucht. Schleierhaft bleibt hingegen, wie genügend Zusatzeinnahmen ohne Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge geschaffen werden sollen. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und/oder der Lohnbeiträge für die Entschuldung der IV ausausweichlich. Bei den Ausgaben sollte überdies auf die überhöhten Schuldzinsen – die IV zahlt jedes Jahr über 200 Mio. Franken Zinsen an die AHV – fokussiert werden. Diese müssen dringend reduziert oder abgeschafft werden.

Brief von Inclusion Handicap an die SGK-N vom 6. Januar 2026  
Medienmitteilung der SGK-N vom 9. Januar 2026  (externer Link)