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Nichts Neues bei den IV-Finanzen: Gute Perspektiven

Die Sanierung der IV ist weiterhin auf Kurs: Die Schulden dürften bis ins Jahr 2032 abgebaut werden. Dies geht aus den jährlich publizierten Finanzperspektiven des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hervor. Leistungskürzungen sind im Rahmen der laufenden IV-Weiterentwicklung deswegen nicht angezeigt.

Immer weniger IV-Beziehende und Leistungsabbau bei zunehmender Anzahl Versicherter, die Beiträge bezahlen: Dies hat eindrückliche Wirkung auf die finanzielle Situation bei der IV. Seit 2010 konnten die Schulden um rund einen Drittel abgebaut werden. Die Sanierung ist aufgegleist, und es ist zu erwarten, dass die IV 2032 schuldenfrei ist.

Leistungskürzungen sind nicht nötig

Erstmals seit acht Jahren hatte die IV 2018 wieder mit einem Verlust abgeschossen (-0.2 Mrd.) Franken. Dies wurde vom BSV auch so vorausgesagt: Weil die befristete Zusatzfinanzierung (1% der Mehrwertsteuer) abgelaufen war verzeichnete sie Mindereinnahmen. Deshalb ist auch gar kein Schuldenabbau bis ins Jahr 2022 zu erwarten. Die Schulden sollen bis 2032 abgebaut sein. Dieses Szenario sagt das BSV sowohl mit als auch ohne die laufende Reform – der IV-Weiterentwicklung – voraus.

Die positive Prognose zeigt: Sparmassnahmen sind nicht nötig. Der Fokus der IV-Weiterentwicklung liegt auf der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Dies ist eine echte und nachhaltige Massnahme, die zur langfristigen Sanierung der IV beiträgt. Kürzungen, wie es der Nationalrat bei den Kinderrenten vorsieht, sind kurzsichtig.