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Warn- und Alarmsysteme: Barrierefreiheit wird gesetzlich verankert

Die Barrierefreiheit von Informations-, Warn- und Alarmsystemen für Menschen mit Behinderungen wird gesetzlich verankert. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat einer entsprechenden Bestimmung im Rahmen der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetztes (BZG) zugestimmt. Inclusion Handicap hat sich dafür seit Längerem stark gemacht.

Mit den Informations-, Warn- und Alarmsytemen warnt und informiert der Bund über Gefahren wie beispielsweise Unwetter, Naturkatastrophen oder AKW-Unfällen. Damit die Sicherheit der Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist, müssen die Systeme barrierefrei zugänglich sein. Barrierefreiheit heisst konkret: Blinden, gehörlosen oder kognitiv beeinträchtigten Bürgerinnen und Bürger müssen die Informationen zugänglich gemacht werden, d.h. z.B., sie müssen sowohl visuell, akustisch oder in leichter Sprache abrufbar sein.

BehiG reicht nicht aus

Die Verankerung der entsprechenden Regelung ist notwendig, da das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nicht ausreicht. Die darin formulierten Verpflichtungen sind sehr allgemein gehalten. Es braucht klare Bestimmungen in den Spezialgesetzen wie eben z.B. dem BZG.