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Einsprachen sorgen für einen besser zugänglichen Bahnhof BernMedienmitteilung vom 20. Juni 2017: Ausbau Bahnhof Bern

Inclusion Handicap hat mit seinen Einsprachen zum Ausbau des Bahnhofs wesentliche Verbesserungen erwirkt. Menschen mit Behinderungen werden diesen künftig weitgehend selbstständig nutzen können. Inclusion Handicap verzichtet auf den Gang an das Bundesverwaltungsgericht. Die Zugänglichkeit wird jedoch nicht in ganz allen Punkten zufriedenstellend sein.

Vor einem Monat hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Plangenehmigung für den Ausbau des Bahnhofs Bern erteilt. Daraus ging hervor, dass die überwiegende Anzahl der Anträge von Inclusion Handicap im Rahmen des Einspracheverfahrens berücksichtigt worden sind. Menschen mit Behinderungen werden den massiv umgestalteten Bahnhof weitgehend selbstständig nutzen können.

Inclusion Handicap hatte im September 2015 zu den Ausbauprojekten der SBB und der RBS insgesamt 25 Anträge eingereicht, damit das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) eingehalten wird. Der Dachverband arbeitete dabei eng mit dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehinderten Verband (SBV), Procap sowie den Behindertenkonferenzen der Stadt und des Kantons Bern zusammen. Im Folgenden einige Beispiele, wie Dank der Einsprache das Projekt hindernisfrei gestaltet wird:

  • Die Transportunternehmen erhielten dank der Intervention von Inclusion Handicap die Auflage, ein vollständiges Leitliniensystem für blinde Reisende zur realisieren.
  • Zu steile Rampen, wie sie ursprünglich vorgesehen waren, sind für Menschen im Rollstuhl nicht selbstständig benutzbar. Diese werden nun entweder weniger steil gebaut oder durch Lifte ergänzt.
  • Ursprünglich waren nicht alle Lifte gross genug geplant. Dies wurde korrigiert, damit sie alle Menschen mit Behinderungen benutzen können.
  • Es müssen behindertengerechte Toiletten für das Personal gebaut werden.
  • Die Behindertenorganisationen werden bei der Detailausführung der Punkte, welche die Hindernisfreiheit betreffen, miteinbezogen. Dazu gehören so unterschiedliche Anforderungen wie der Kontrast bei den Anzeigen, die Handläufe bei den Treppen, akustische Anforderungen an die Durchsagen oder das Anbringen von Treppenmarkierungen.

Zwei Punkte nicht zufriedenstellend

Nichtsdestotrotz weist das Projekt zwei Schwachstellen auf. Zum einen wird eine Verbindung zwischen dem RBS- und dem SBB-Bahnhof für blinde Menschen nicht zufriedenstellend ausgeführt, da keine durchgehende Verbindung mit Treppen vorgesehen ist. Zum anderen forderte Inclusion Handicap bei diversen SBB-Perrons die Verlängerung der erhöhten Perrons. Das BAV hat keine entsprechende Auflage erteilt, womit der niveaugleiche Aus- und Einstieg nicht durchgehend gewährleistet ist.

Dies zeigt auf, dass die Transportunternehmen weiterhin für die BehiG-Anforderungen sensibilisiert werden müssen, obwohl diesbezüglich Fortschritte erzielt werden konnten. Auch dank der Intervention von Inclusion Handicap und Möglichkeit des Verbandsbeschwerderechts wird der Bahnhof Bern für Menschen mit Behinderungen wesentlich kundenfreundlicher.