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Inklusive Kinderparadiese: Ein Schritt vorwärts

Eine grosse Schweizer Immobilienverwaltungsfirma setzt ein Zeichen: ihre Kinderbetreuungs-dienste sollen inklusiv ausgestaltet sein. Inclusion Handicap und Wincasa haben hierfür gemein-sam eine Lösung erarbeitet.

Bereits im Schattenbericht zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) vom 16. Juni 2017 hielt Inclusion Handicap fest, dass eine inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kindertagesstätten, Spielgruppen und anderen Einrichtungen in der Schweiz nur vereinzelt und unsystematisch realisiert ist. In Bezug auf inklusive Betreuungsangebote besteht somit ein dringender Förderbedarf. Nebst der regelmässigen familienergänzenden Betreuung spielen weitere Angebote im Alltag von Familien eine wichtige Rolle. Zu diesen zählen z.B. auch Kinderparadiese in Einkaufszentren, in denen Kinder temporär von einem betreuten Spielangebot profitieren können, während ihre Eltern Einkäufe erledigen.

Wie kann gewährleistet werden, dass Kinder mit Behinderungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der BRK gleichberechtigt mit anderen in den Genuss des Besuchs von Kinderparadiesen kommen? Diese Frage war Gegenstand der Zusammenarbeit zwischen Wincasa und Inclusion Handicap. Als der führende Schweizer Immobilien-Dienstleister verwaltet Wincasa verschiedene Kinderparadiese in der ganzen Schweiz, darunter auch das «Minicity» im Zürcher Einkaufscenter Sihlcity. Ziel war es zu eruieren, wie die Nutzungsmodalitäten der Kinderbetreuungsangebote angepasst werden können, um deren Inklusivität sicherzustellen. Dank des Einsatzes und der Offenheit von Wincasa konnte die Zusammenarbeit Ende 2018 erfolgreich abgeschlossen werden.

Die entsprechenden Anpassungen der Nutzungsreglemente werden seit dem 1. Januar 2019 schweizweit in allen von der Wincasa verwalteten Kinderparadiesen umgesetzt. Sie tragen dazu bei, dass Kinder mit und ohne Behinderungen einander auf selbstverständliche und unkomplizierte Weise begegnen, miteinander spielen und einander kennenlernen können. Zusammen mit einer dereinst inklusiven Volksschule und familienergänzenden Kinderbetreuung wird durch solche Betreuungsangebote ein Grundstein für eine inklusive Haltung künftiger Generationen in der Schweiz gelegt und der Bedeutung von Art. 30 Abs. 5 lit. d BRK Rechnung getragen: Das gemeinsame Spiel ist ein wesentliches Instrument für Inklusion.