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Assistenzbeitrag soll flexibler einsetzbar werdenMedienmitteilung vom 10.08.2021: Parlamentarische Initiative Lohr 12.409

Die Sozialkommission des Ständerats will, dass Assistenzleistungen von Angehörigen künftig im Rahmen des Assistenzbeitrags der IV abgegolten werden können. Sie hat einer diesbezüglichen parlamentarischen Initiative von Nationalrat Lohr Folge gegeben. Inclusion Handicap freut sich über die klare Zustimmung. Damit anerkennen die Ständerätinnen und Ständeräte die Bedeutung von Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der betroffenen Menschen mit Behinderungen. Der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz macht sich seit langem für diese Flexibilisierung des Assistenzbeitrags stark. Damit wird den vielfältigen Lebensrealitäten der betroffenen Menschen besser Rechnung getragen.

Menschen mit einer Behinderung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, können dank dem Assistenzbeitrag Personen anstellen, die für sie bei alltäglichen Lebensverrichtungen, im Haushalt oder zum Beispiel bei einer Erwerbs-oder ehrenamtlichen Tätigkeit Hilfeleistungen erbringen. Anspruch besteht für volljährige Personen, wenn sie eine Hilflosenentschädigung beziehen und in den eigenen vier Wänden leben. Ziel des Assistenzbeitrags ist die Förderung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.

Unnötige Schranken

Heute dürfen direkte Angehörige (Eltern, Kinder, Grosseltern und Lebenspartner:in) nicht als Assistenzperson angestellt werden. Und dies, obschon in der alltäglichen Betreuungssituation die Hilfe durch Angehörige häufig ein naheliegender und effizienter Weg ist. Dies schränkt die Handhabung des Assistenzbeitrags in gewissen Lebenssituationen unnötig ein. Gerade bei unregelmässigen Hilfeleistungen oder während der Nacht haben viele Betroffene Mühe, genügend externe Assistenzpersonen zu finden. Für gewisse intime Hilfeleistungen (z.B. Körperpflege) werden zudem teilweise ungern aussenstehende Drittpersonen angestellt.

Näher an der Lebensrealität der betroffenen Menschen

«Mit dem Beschluss der Sozialkommission des Ständerats wird die Ausgestaltung des Assistenzbeitrags der Lebensrealität von mehr Menschen mit einer Behinderung gerecht. Deren Realität ist vielfältig, deshalb sollte auch das Instrument des Assistenzbeitrags in verschiedenen Lebenssituationen eingesetzt werden können», so Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative ist dies möglich, ohne am bewährten Arbeitgeber:innenmodell etwas zu ändern. Ziel ist und bleibt, dass möglichst viele Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstbestimmt organisieren können. Dazu braucht es mehr Wahlfreiheit. Nächstes Jahr wird die Schweiz vom UNO-Ausschuss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) überprüft werden. Ein selbstbestimmtes Leben macht den Kern der UNO-BRK aus. Die Flexibilisierung des Assistenzbeitrags ist ein wichtiger Beitrag hierzu. Inclusion Handicap wird die nächsten Schritte zur konkreten Umsetzung der parlamentarischen Initiative Lohr deshalb eng begleiten.

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