Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Gravierende Qualitätsmängel bei den medizinischen GutachtenMedienmitteilung vom 26.01.2022: Meldestelle zu den IV-Gutachten

Die Ergebnisse einer Auswertung der Meldestelle zu den IV-Gutachten zeigen, dass die oft genannten Gutachterinstitute und Begutachtenden grundlegende Rahmenbedingungen missachtet haben. Die grosse Mehrheit der Betroffenen berichtet von einem schlechten Gesprächsklima, von Desinteresse und von Mängeln beim Gesprächsablauf. Der Dachverband der Behindertenorganisationen fordert daher die Aufsicht und die Verantwortlichen bei der IV dazu auf, die Zusammenarbeit mit Gutachterinstituten und Begutachtenden, welche sich nicht an Qualitätsstandards halten, zu überprüfen.

Medizinische Gutachten sind entscheidend für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen und somit auch für ihre Ansprüche auf IV-Renten. Ein faires Verfahren ist daher enorm wichtig. Die Auswertung der Meldungen Versicherter im Zeitraum von Ende Februar 2020 bis Ende Oktober 2021 zeigt aber: Bei den von vielen Versicherten genannten Gutachterinstituten und Begutachtenden bestehen gravierende Qualitätsmängel. 74% der Betroffenen bezeichnen das Gesprächsklima als sehr schlecht oder schlecht. 87% gaben sogar an, dass sich die Begutachtenden überhaupt nicht oder nicht interessiert hätten für ihre gesundheitliche Einschränkung, Behinderung oder Beeinträchtigung. In einem schlechten Gesprächsklima, ohne Interesse an der zu begutachtenden Person und mit einem mangelhaften Gesprächsablauf kann keine qualitativ genügende Begutachtung erfolgen.

IV-Neuerungen wichtig, aber nicht allein ausreichend

Die Neuregelungen bei den medizinischen Gutachten, wie z.B. die Schaffung von mehr Transparenz mittels Tonaufnahmen des Untersuchungsgespräches, sind zu begrüssen. «Die seit dem 1.1.2022 geltenden Neuerungen allein verbessern die Situation aber nicht für alle Versicherten», so Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen bei Inclusion Handicap. «Die zweifelhaften Gutachterinstitute und Begutachtenden sind allseits bekannt. Die Zusammenarbeit mit ihnen ist daher zu überprüfen. Fälle, in denen auf ihre Gutachten abgestellt wurde, müssen durchleuchtet und die Rentenansprüche der Betroffenen neu überprüft werden». Inclusion Handicap wird sich dafür einsetzen, dass die neu geschaffene Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung die Kriterien und Prozesse für das Gutachterwesen so definiert, dass mangelhafte Gutachten in Zukunft besser ausgeschlossen werden können.

Hilfestellung für Betroffene bei der Zuteilung von IV-Gutachten

Zu häufig werden Gutachten so zugeteilt und verfasst, dass möglichst keine IV-Rente resultiert.  Gemäss der Neuregelung ab 1.1.2022 kommt es bei monodisziplinären IV-Gutachten nur dann zu einem Einigungsverfahren, wenn sich die Person aktiv gegen die von der IV vorgeschlagene Gutachterperson ausspricht. Dadurch ändert sich an der teilweise ergebnisorientierten Zuteilung der Gutachten durch die IV-Stellen leider nicht viel. Umso mehr müssen Versicherte die Möglichkeit haben, unseriöse medizinische Begutachtende zu vermeiden. Inclusion Handicap stellt ab sofort auf der eigenen Webseite Informationen und Hilfestellungen zum Ablauf der Gutachtensvergabe und zum Vorgehen im Falle einer Ablehnung der Gutachterperson bereit.