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UNO-Handlungsempfehlungen als Wegweiser für die ZukunftMedienmitteilung vom 17.06.2022: Delegiertenversammlung von Inclusion Handicap

Heute hat Inclusion Handicap in Bern seine Delegiertenversammlung abgehalten. Im Fokus standen die aus der Überprüfung der UNO-Behindertenrechtskonvention abgeleiteten Handlungsempfehlungen der UNO, die für Inclusion Handicap als wichtiger Wegweiser dienen. Die Delegierten des Dachverbands der Behindertenorganisationen bestätigten zudem das Co-Präsidium mit Verena Kuonen und Maya Graf sowie die zur Wiederwahl angetretenen Vorstandsmitglieder. Mit Konrad Stokar wurde ein neues Mitglied in den Vorstand gewählt. Zudem wurde die Stiftung «Musik für alle» als neues Solidarmitglied aufgenommen.

Zunächst beglückwünschte die Delegiertenversammlung (DV) den anwesenden Professor Markus Schefer zu seiner Wiederwahl am 14. Juni 2022 in den Uno-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zentrales Thema der DV war danach die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte der Schweiz diesen März nach eingehender Überprüfung ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Für Inclusion Handicap ist klar: Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und autonom am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, muss das Ziel weiterhin die vollständige Umsetzung der UNO-BRK sein. «Die Überprüfung der Konvention ist ein wichtiger Meilenstein, aber wir befinden uns damit erst auf halbem Weg zum Ziel», sagte Julien Neruda, Geschäftsleiter von Inclusion Handicap.

Anpassungen auf Gesetzesebene notwendig

Die Handlungsempfehlungen («Concluding Observations»), die der UNO-Ausschuss nach Überprüfung der UNO-BRK formuliert hat, fungieren für Inclusion Handicap als wichtiger Wegweiser, um das Ziel der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Markus Schefer – der im Verfahren zur Schweiz im Ausstand war – ordnete die Empfehlungen des UNO-Ausschusses ein. Er machte deutlich, welche Anstrengungen es braucht, um die heute gelebte Praxis in der Schweiz zu verändern. Caroline Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung von Inclusion Handicap, zeigte auf, dass insbesondere Anpassungen auf Gesetzesebene notwendig sein werden. Diese betreffen u.a. das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das ZGB und auch das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG). Bereits in der zu Ende gehenden Sommersession wurden diesbezüglich erste Vorstösse eingereicht. Auch auf kantonaler Ebene besteht Handlungsbedarf – auch hier wird der Dachverband Verbesserungen vorantreiben.

Neues Vorstandsmitglied, neues Mitglied

Das Co-Präsidium mit Verena Kuonen und Maya Graf wurde per Akklamation bestätigt. Bei der Gesamterneuerungswahl des Vorstands wurden alle bestehenden Mitglieder bestätigt. Bei der Ersatzwahl für den abtretenden Peter Keller wurde Konrad Stokar neu in den Vorstand gewählt. Der in Biel wohnhafte Historiker arbeitet als Geschäftsleiter Kommunikation und Interessensvertretung bei der Vereinigung Cerebral Schweiz in Solothurn. Er möchte mit seinem Engagement auf strategischer Ebene mithelfen, Inclusion Handicap zu stärken und einen Teil dazu beitragen, um die Schweiz bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention dahin zu bringen, wo sie sein müsste und könnte. Die Delegiertenversammlung beschloss zudem die Aufnahme der Stiftung «Musik für alle» als Solidarmitglied von Inclusion Handicap.

Auskunft

Jonas Gerber, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap                            , 031 370 08 41