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MEDIENEINLADUNG ÖFFENTLICHE BERATUNG BGERChancengleichheit – auch beim Numerus clausus!

Vielleicht hatten Sie im Mai 2023 auch vom Fall von Marion Vassaux gehört? Sie ist eine junge Frau mit Dyslexie, die Tierärztin werden wollte. Jedoch wurde ihr beim Numerus Clausus für das Veterinärmedizin-Studium von der Universität Bern ein Zeitzuschlag verweigert. Der Fall sorgte medial für Aufsehen als bekannt wurde, dass Frau Vassaux mit der rechtlichen Unterstützung von Inclusion Handicap wegen Diskriminierung beim Zugang zur Hochschulbildung vor das Bundesgericht zieht (siehe dazu auch Artikel vom Tages-Anzeiger (externer Link) oder Medienmitteilung Inclusion Handicap vom 25.05.2023). 

Nun ist es so weit: 

  • Am Dienstag, 7. Mai 2024, findet um 10:00 Uhr am Bundesgericht in Lausanne die öffentliche Beratung zu diesem Fall statt (Avenue du Tribunal-Fédéral 29, 1005 Lausanne).
  • Voranmeldung für Medienschaffende über die Website (externer Link) des Bundesgerichts oder Einzelakkreditierung über .

Frau Vassaux steht sowohl am Tag der Beratung wie auch bereits im Vorfeld des Ereignisses für Interviews zur Verfügung. Weitere Personen, welche die Beschwerde unterstützen und die für Interviews zur Verfügung stehen:

  • Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Basel und Mitglied UNO-BRK-Ausschuss
  • Thomas Geiser, emeritierter Professor für Privat- & Handelsrecht, Universität St. Gallen und ehemaliger nebenamtlicher Bundesrichter (lebt mit Dyslexie)
  • Etienne Jornod, Ehrenpräsident von Galenica sowie Vifor Pharma und bis 2023 Präsident der NZZ-Mediengruppe (lebt mit Dyslexie)
  • Pierre-Yves Rodondi, ordentlicher Professor Medizinische Fakultät Universität Fribourg 
  • Cyril Mizrahi, vertretender Anwalt, Inclusion Handicap
  • Caroline Hess-Klein, Leiterin Abteilung Gleichstellung, Inclusion Handicap

Der Fall ist für die Anliegen von Menschen mit Dyslexie und generell von Menschen mit Behinderungen von grosser Bedeutung – offensichtlich aber auch für die ganze Gesellschaft. Dies zeigt auch der Umstand, dass eine öffentliche Beratung durchgeführt wird: Weniger als 1% der Fälle werden vom Bundesgericht in öffentlichen Beratungen entschieden.

Melden Sie sich bei Fragen jederzeit ungeniert bei uns. Wir würden uns freuen, wenn die Thematik von Ihrem Medium aufgegriffen werden könnte.

Auskunft

Jonas Gerber, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap
031 370 08 42 / jonas.gerber@inclusion-handicap.ch