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13. IV-Rente: Ständerat stellt sich gegen Gleichbehandlung1. Säule der Existenzsicherung

Bern, 19.03.2025 - Der Ständerat misst der Existenzsicherung von IV-Rentner:innen offensichtlich nicht den gleichen Stellenwert zu wie derjenigen von AHV-Rentner:innen. Er hat sich heute gegen eine 13. Rente für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur IV entschieden. Aus Sicht von Inclusion Handicap ein unhaltbarer Zustand: Die Ungleichbehandlung von IV-Rentner:innen ist sowohl politisch als auch rechtlich problematisch.

Photo: Parlamentsdienste 3003 Bern / Rob Lewis

Mit der Einführung einer 13. Altersrente ist eine Ungleichbehandlung in der 1. Säule der Existenzsicherung entstanden. Während Altersrentner:innen ab 2026 jeweils im Dezember eine 13. Rente erhalten, ist dies bei IV-Rentner:innen nicht vorgesehen. Dabei ist ihr Bedarf gross: Sie leben häufig in prekären finanziellen Verhältnissen – mehr als die Hälfte von ihnen bezieht heute Ergänzungsleistungen (EL), weil die Existenz mit der IV-Rente allein nicht gesichert werden kann. Mit der Motion 25.3014 (externer Link) verlangte die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) für IV-Rentner:innen mit EL einen Zuschlag in der Höhe einer 13. IV-Rente. Mit 25 zu 19 Stimmen stellte sich der Ständerat heute jedoch trotz des ausgewiesenen Bedarfs gegen das Anliegen. 

Ständerat zementiert Ungleichbehandlung

Mit der Vorlage der SGK-S hätte zumindest für rund die Hälfte der IV-Rentner:innen in der 1. Säule der Existenzsicherung eine Gleichbehandlung mit AHV-Rentner:innen erreicht werden können. Doch bei der Motion handelte es sich bereits um einen Kompromiss, denn eine Gleichbehandlung kann nur mit einer 13. IV-Rente für alle IV-Bezüger:innen erreicht werden. 

Nichtstun ist keine Option

Für Inclusion Handicap ist weiterhin klar: Die gegenwärtige Ungleichbehandlung ist nicht haltbar. Diese Position stützt auch ein rechtliches Kurzgutachten, das Inclusion Handicap in Auftrag gegeben hatte. Dieses zeigt, dass eine Ungleichbehandlung von AHV- und IV-Rentner:innen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch ist – erst Recht im Bereich der EL. Das Anliegen der Gleichbehandlung muss deshalb auf der politischen Agenda bleiben. Bundesrat und Parlament müssen es bei der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung berücksichtigen. 

Auskunft

Matthias Kuert Killer, Leiter Politik Inclusion Handicap
/ 078 625 72 73

Jonas Gerber, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap
/ 031 370 08 42