MWST-Erhöhung: Stabilisierung und Entschuldung der IV nicht vergessen!Finanzen der Invalidenversicherung (IV)
Bern, 28.01.2026 - Der Bundesrat will mit einer substanziellen Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 2028 mehr Mittel für die Landesverteidigung schaffen. Auch bezüglich der AHV ist im Parlament eine Erhöhung der MWST im Gespräch. Eine Anpassung zur Stabilisierung und Entschuldung der IV wird aktuell jedoch ausser Acht gelassen. Für Inclusion Handicap ist aber klar: Auch soziale Sicherheit ist Sicherheit – und die vom Parlament geforderte Entschuldung der IV ohne eine temporäre Erhöhung der MWST oder der Lohnprozente unrealistisch.
0.8 MWST-Prozentpunkte für Kampfjets und Drohnen, aber keine Zusatzfinanzierung für die IV: Während der Bundesrat die Konsumsteuer zugunsten der Armee deutlich anheben will (siehe Medienmitteilung des Bundesrats vom 28.01.2026), droht die chronische Unterfinanzierung der Invalidenversicherung aktuell vergessen zu gehen. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Ohne Zusatzeinnahmen kann die IV ihre Verantwortung und Aufgaben nicht mehr langfristig sicherstellen. Zudem ist ein Abbau der IV-Schuld von 10.3 Mrd. Franken ohne Erhöhung der MWST oder zusätzlicher Lohnprozente mittlerweile komplett unrealistisch.
Entschuldung der IV kostet die Hälfte
Eine Entschuldung der IV könnte mit einer deutlich geringeren MWST-Erhöhung angegangen werden als der Bundesrat für das Militär veranschlagen will. Mit einer temporären Erhöhung der MWST um 0.4 Prozentpunkte (wie bereits von 2011 bis 2017 erfolgt) könnten jährlich rund 1.4 Mrd. Franken für die IV generiert werden (basierend auf budgetierten MWST-Einnahmen 2026). So könnte mittelfristig der notwendige Fondsstand von mindesten 50 Prozent einer Jahresausgabe erreicht werden. In einem Zeitrahmen von ca. sieben Jahren liessen sich schliesslich die Schulden der IV bei der AHV zurückzahlen. Zudem braucht es Zusatzeinnahmen, um das strukturelle Defizit der IV von 300 Mio. Franken zu beheben. Diesbezüglich ist eine dauerhafte und moderate MWST-Erhöhung nötig.
Flankierender Abbau der Schuldzinsen
Aktuell wird die Rechnung der IV zusätzlich durch hohe Schuldzinsen an die AHV belastet. Die Zinszahlungen von über 200 Mio. Franken jährlich sind im heutigen Zinsumfeld klar zu hoch. Um das Ziel einer Stabilisierung und raschen Entschuldung der IV zu erreichen, müsste die AHV der IV diese Zinsen erlassen. Im Gegenzug würde durch den Schuldenabbau bei der IV wiederum die AHV stabilisiert – denn indirekt sind die Entschuldungsbeiträge der IV ein Beitrag an die Finanzierung der AHV.