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TitelGegenvorschlag zur Inklusions-Initiative

Bern, 24.04.2026

Noch immer hält sich in der Gesellschaft hartnäckig das Bild, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen eine unabwendbare Folge ihrer Beeinträchtigung sei. Die Inklusions-Initiative rückt dieses Bild zurecht und fordert konkrete Massnahmen für die echte Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Der Bundesrat anerkennt die Anliegen der Initiative zwar als «unbestritten», empfiehlt jedoch deren Ablehnung und schlägt einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe vor. Trotz punktueller Verbesserungen im Rahmen der Vernehmlassung bleibt die Kritik der Behindertenverbände weitgehend bestehen (siehe auch Medienmitteilung vom 25.02.2026). «Damit das Inklusionsgesetz seinem Namen auch gerecht wird, müssen wir es im Parlament noch stark verbessern. Gleichzeitig ist für mich klar: Für echte Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen braucht es den Druck der Inklusionsinitiative», sagt Islam Alijaj, Vorstandsmitglied von Inclusion Handicap und Kommissionsmitglied der WBK-N.

Keine Grundlage für zukunftsgerichtete Behindertenpolitik

Der Entwurf des indirekten Gegenvorschlags enthält nach der Vernehmlassung zwar einige verbesserte organisatorische Elemente, etwa die Verpflichtung zu einer Strategie mit Aktionsplan und ein Monitoring zum Stand der Umsetzung der UNO- Behindertenrechtskonvention (BRK) in der Schweiz. Abgesehen davon bleibt der Entwurf jedoch unverbindlich und vage. Eine klare Verpflichtung zur kontinuierlichen Umsetzung der BRK fehlt – damit stellt er keine Weichen für eine fortschrittliche Behinderten- und Inklusionspolitik in der Schweiz. Zudem greift er inhaltlich zu kurz: Wichtige Lebensbereiche wie Ausbildung und Arbeit werden gänzlich ausgeklammert. 

Kaum Verbesserungen bei Wohnen und Assistenz

Ein Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderungen auf die gleiche Wahlfreiheit beim Wohnen wie für Menschen ohne Behinderungen fehlt im Entwurf. Ebenso fehlt ein klarer Auftrag an Bund und Kantone, diese Wahlfreiheit zu garantieren und die dafür notwendigen Unterstützungsleistungen sicherzustellen. Der vom Parlament erteilte Auftrag (siehe überwiesene Motion 24.3003 (externer Link)), die Voraussetzungen für selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, wird nicht erfüllt. Auch beim Zugang zu Assistenz, Unterstützungsleistungen und modernen Hilfsmitteln sind keine wesentlichen Verbesserungen vorgesehen. Insgesamt fehlen konkrete Massnahmen, die im Alltag von Menschen mit Behinderungen spürbare Verbesserungen bringen würden.

Behindertenorganisationen setzen weiterhin auf die Inklusions-Initiative

Die Behindertenverbände haben im Rahmen der Anhörungen aufgezeigt, dass der Gegenvorschlag in der aktuellen Form keine valable Alternative zur Inklusions-Initiative darstellt. Im Zentrum der Verbesserungsvorschläge standen dabei die Kernforderungen der Initiative: Wohnen und Assistenz. Darüber hinaus fordern die Verbände mehr rechtliche Verbindlichkeit, zum Beispiel durch eine systematische Überprüfung der bestehenden Gesetzgebung im Lichte der UNO-BRK. Ebenso notwendig sind die Berücksichtigung weiterer Lebensbereiche sowie ein stärkerer institutioneller Einbezug von Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap ist überzeugt, dass das vereinte Engagement Wirkung zeigen wird. Gleichzeitig braucht es weiterhin die Inklusions-Initiative, um die Grundlage für echte Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz zu schaffen.

Auskunft

Islam Alijaj, Nationalrat SP/ZH und Vorstandsmitglied von Inclusion Handicap
; 076 349 60 16

Matthias Kuert Killer, Leiter Abteilung Politik Inclusion Handicap
; 078 625 72 73