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Handicap und Recht 05-08/2019

Handicap und Recht 05-08/2019

nhalt dieses Newsletters sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit.

-05/2019 – Spitex oder Pflegeheim? Zur Frage der Wirtschaftlichkeit der Spitex-Pflege im Vergleich zum Pflegeheim

-06/2019 – Assistenzbeitrag und Kürzung der KVG-Leistungen: Auf die Details kommt es an

-07/2019 – Observationen durch die Sozialversicherungen ab 1. September 2019 wieder möglich

-08/2019 – Ergänzungsleistungen: Erhöhung der Mietzinsmaxima und stärkere Berücksichtigung des Vermögens ab 2021


Krankenversicherung

Spitex oder Pflegeheim? Zur Frage der Wirtschaftlichkeit der Spitex-Pflege im Vergleich zum Pflegeheim

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt nur Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Bis wann aber gelten ambulant erbrachte Spitexleistungen gegenüber dem Aufenthalt in einem Pflegeheim noch als wirtschaftlich? In einem neueren Entscheid hat das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung zusammengefasst und in einem aktuellen Fall entschieden, dass bis zu drei Mal höhere Kosten wirtschaftlich sein können.


IV und Krankenversicherung

Assistenzbeitrag und Kürzung der KVG-Leistungen: Auf die Details kommt es an

Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Ausrichtung eines Assistenzbeitrages der Invalidenversicherung werden die von der obligatorischen Krankenversicherung übernommenen KVG-Leistungen (Z. B. Spitex-Leistungen) vom anerkannten Hilfebedarf abgezogen. Der Sozialversicherungsgerichtshof des Kantons Fribourg hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt: Die für die Betreuung während der Nacht ausgerichteten Spitexleistungen dürfen nur von der für den Assistenzbeitrag massgebenden Nachtpauschale, nicht aber vom Hilfebedarf während des Tages abgezogen werden.


ATSG

Observationen durch die Sozialversicherungen ab 1. September 2019 wieder möglich

Die vom Parlament verabschiedeten und in der Volksabstimmung angenommenen Gesetzesbestimmungen zur Observation im Bereich der Sozialversicherungen treten am 1. September 2019 in Kraft. Damit besteht nun eine genügende gesetzliche Grundlage für verdeckte Überwachungen von Personen, die Sozialversicherungsleistungen beziehen oder beantragt haben.


Ergänzungsleistungen

Erhöhung der Mietzinsmaxima und stärkere Berücksichtigung des Vermögens ab 2021

Die vom Parlament verabschiedete Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) tritt voraussichtlich 2021 in Kraft. Sie bringt die seit langem geforderte Erhöhung der Mietzinsmaxima und des Rollstuhlzuschlags. Im Gegenzug werden u.a. die Beträge für Kinder unter 11 Jahren gesenkt und sowohl das Vermögen als auch das Einkommen von Ehegatten stärker berücksichtigt.