Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Meldestelle zu den IV-Gutachten

Inclusion Handicap hat eine Meldestelle für Opfer der IV-Willkür aufgeschaltet. Versicherte, die ein Gutachtergespräch im Rahmen einer IV-Abklärung hatten, deren Rechtsvertreterinnen und -vertreter sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte können an der Online-Umfrage teilnehmen und das Formular ausfüllen. Die Angaben werden vertraulich behandelt.

Hinweis: Wir prüfen derzeit, wie wir Ihre Daten in Einklang mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz noch besser schützen können: Aus diesem Grund ist die Meldestelle vorübergehend geschlossen. Inclusion Handicap ist bestrebt, diesen Service so bald als möglich wieder anzubieten.

Berichte zur Meldestelle

Wurden Sie Opfer von schludrigen IV-Gutachtern? Haben Sie das Gefühl, Sie wurden im Abklärungsgespräch nicht ernstgenommen? Oder dass der Gutachter fachlich nicht korrekt gearbeitet hat? Hat die Gutachterin Ihre Arbeitsfähigkeit deutlich höher eingeschätzt als Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte? Sie sind nicht die Einzige bzw. der Einzige. Immer wieder werden Fälle von Willkür bei den IV-Gutachten publik. 

Inclusion Handicap vermutet, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist und hat deshalb Ende Februar 2020 eine Meldestelle eingerichtet. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen will so Hinweise sammeln, wie viele Personen und in welcher Art und Weise sie von der Gutachter-Willkür betroffen sind. 

Im Anschluss an diverse Medienberichterstattungen und zahlreiche parlamentarische Vorstösse hat Bundesrat Alain Berset eine externe «Evaluation der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung» in Auftrag gegeben. Der Expertenbericht (externer Link)wurde im Herbst 2020 veröffentlicht und enthält zahlreiche Empfehlungen zu Verbesserungen. Mit der Meldestelle möchte Inclusion Handicap allfällige weitere Untersuchungen unterstützen und weitere Verbesserungen anstossen. 

Mehr Informationen zu den IV-Gutachten 


Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Meldestelle nicht um eine rechtliche Beratung handelt. Falls das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können Sie sich an eine der Rechtsberatungsstellen wenden. Rechtskräftig beurteilte Fälle können in der Regel nicht wiederaufgerollt werden.


News und Informationen zum Thema