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Anhörung der offiziellen Schweiz zur Umsetzung der UN-BehindertenrechtskonventionErste Einordnung

Vom 14. bis zum 16. März 2022 wurde die offizielle Schweiz vom Uno-BRK-Ausschuss zum ersten Mal zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention angehört. Die Empfehlungen des Ausschusses werden Ende März erwartet. Inclusion Handicap hat die öffentlichen Anhörungen eng verfolgt und begleitet. Eine erste Einordnung aus Sicht der Behindertenverbände unter dem Eindruck der Anhörung zeigt, dass die Überprüfung dringend notwendig ist.

Versuchen Sie nicht, uns zu reparieren, sondern akzeptieren Sie uns!

Zwischenfazit 1: Die offizielle Schweiz hat den Menschenrechtsansatz nicht verstanden

Wenn man die Antworten, welche die Schweizer Bundes- und Kantonsvertreter:innen auf die Fragen des Ausschusses gaben, Revue passieren lässt, muss man feststellen: Kaum jemand beschäftigt sich ausser dem EBGB offenbar mit der BRK und dem damit verbundenen Menschenrechtsansatz. Wie ist es sonst möglich, dass die Antworten soweit an den Fragen des Ausschusses und der Verpflichtungen der Konvention vorbei zielten? Nur an der Übersetzung kann es nicht gelegen haben. So führte eine Antwort einer Schweizer Vertreterin zur Invalidenversicherung bei einem Ausschussmitglied, das selber mit einer Behinderung lebt, zur Bemerkung: «Do not try to fix us, just accept us!» («Versuchen Sie nicht, uns zu reparieren, sondern akzeptieren Sie uns!»). Der Ausschuss hinterfragte auch grundsätzlich den Begriff der «Invalidität» - und wurde aus Bern über die Geschichte der Sozialversicherungen in der Schweiz belehrt.

Zwischenfazit 2: Kein Umsetzungsplan und kaum konkrete Massnahmen

In ihrer Argumentation bezog sich die Schweizer Delegation überwiegend auf bestehende Rechtsgrundlagen. Dass diese seit der BRK-Ratifizierung nicht angepasst worden und mit der Konvention zum Teil keineswegs zu vereinbaren sind, schien Teilen der Delegation nicht klar zu sein. So wurde sie beispielsweise von einem Ausschussmitglied darauf aufmerksam gemacht, dass die Delegation die Tragweite des Art. 12 BRK (Rechtsfähigkeit) wohl nicht verstanden habe. Deutlich sichtbar wurde das Fehlen einer Gesamtsicht auf die Umsetzung der BRK, geschweige denn eines abgestimmten Umsetzungsplan und konkreter Massnahmen. Statt konkreter Massnahmen wurde auf Prüfaufträge, Auslegeordnungen und Visionen verwiesen.

Zwischenfazit 3: BRK-Überprüfung als Weckruf dringend notwendig

Die Anhörung hat gezeigt, wie weit auseinander die Welten der BRK und des Ausschusses einerseits und der Schweizer Verwaltung andererseits sind Diese Anhörung soll deshalb ein Weckruf sein! Die BRK muss ernst genommen werden, und zwar umgehend. Inclusion Handicap wird sich dafür auf allen Ebenen einsetzen. In der Politik, in der Kommunikation oder auch mit der strategischen Prozessführung. Neu haben wir mit dem Schattenbericht von Inclusion Handicap und den bald folgenden Empfehlungen des Uno-Ausschusses zwei wertvolle neue Instrumente im Rucksack.

Der Schattenbericht von Inclusion Handicap


Die Anhörung kann hier nachgeschaut werden: