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Ständerat will Sicherheitslücke schliessen, Bundesrat nicht

Der Ständerat will sicherstellen, dass Informations-, Warn- und Alarmsysteme für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind. Er beschloss eine entsprechende Regelung im Rahmen der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG), entgegen dem Willen des Bundesrates. Inclusion Handicap hat sich seit Langem dafür eingesetzt, dass diese Sicherheitslücke geschlossen wird.

Die BZG-Reform geht nun zurück in den Nationalrat. Der Ständerat stellte sich mit dem Entscheid gegen den Bundesrat, der den Passus unverständlicherweise ablehnen wollte. Inclusion Handicap ist darüber erstaunt. Die Erfahrung zeigt, dass das Behindertengleichstellungsgesetz entgegen den Aussagen des Bundesrates eben nicht ausreicht, damit die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist. Die formulierten Verpflichtungen sind sehr allgemein gehalten. Es braucht klare Bestimmungen in den Spezialgesetzen, wie dies auch in anderen Bereichen der Fall ist (Fernmelde-, Steuer-, Radio- und Fernsehgesgesetz etc.). Nur so kann sichergestellt werden, dass die Umsetzungsakteure die Verpflichtungen kennen und konkret wissen, was zu tun ist, damit die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Schritt für Schritt verwirklicht wird.

Barrieren können lebensbedrohlich sein

Die Regelung ist längst fällig, da Menschen mit Behinderungen ansonsten höherem Risiko ausgesetzt sind, was lebensbedrohlich sein kann. Es muss sichergestellt werden, dass die Informationen, Warnungen und Alarmierung auch für blinde Menschen oder Menschen mit geistiger Behinderung wahrgenommen werden können. Warnungen per App müssen für blinde Bürgerinnen barrierefrei zugänglich sein, Verhaltensanweisungen auch in leichter Sprache für Bürger mit einer geistigen Beeinträchtigung verfügbar sein. Gehörlose Bürgerinnen und Bürger werden über eine App alarmiert.

Der Bund muss die Bevölkerung in Gefahrensituationen wie Unwetter, Naturkatastrophen oder bei AKW- und Chemie-Unfällen informieren, warnen und alarmieren. Dabei muss er gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) die Sicherheit der Bevölkerung mit Behinderungen gewährleisten.