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Grundlegende Überarbeitung von Inklusionsgesetz gefordertVernehmlassungsantwort Gegenvorschlag Inklusions-Initiative

Bern, 16.10.2025 - Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative bleibt weit hinter den berechtigten Erwartungen der 1.9 Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. Er liefert keinen Plan für eine inklusive Schweiz und bleibt insgesamt ambitionslos. Zudem werden rund drei Viertel der Betroffenen vom Gesetz ausgeschlossen. Ohne klare Verbesserungen ist der Gegenvorschlag keine valable Antwort auf die Inklusions-Initiative. Inclusion Handicap fordert eine grundlegende Korrektur.

Wo Inklusion draufsteht, muss tatsächliche Gleichstellung drin sein. Gleichstellung im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) wird mit dem indirekten Gegenvorschlag, der aus einem neuen Inklusionsgesetz und Anpassungen in der IV besteht, jedoch weit verfehlt. Besonders stossend: Der Bundesrat stützt sich im Inklusionsgesetz auf einen viel zu engen Behinderungsbegriff, der rund drei Viertel der Menschen mit Behinderungen nicht erfasst. «Im neuen Gesetz wird nur einbezogen, wer eine Leistung der Invalidenversicherung bezieht. Das ist nicht zeitgemäss und steht in krassem Gegensatz zum Anspruch an ein Inklusionsgesetz», so Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung bei Inclusion Handicap. 

Bundesrat weiterhin ohne Plan

Das Inklusionsgesetz muss eine gemeinsame Strategie und Aktionspläne von Bund und Kantonen zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention vorlegen. Es muss zudem dafür sorgen, dass die Fortschritte bei der Umsetzung der BRK laufend überprüft werden. Bereits 2022 wurde vom zuständigen UNO-Ausschuss das Fehlen einer Gesamtstrategie für die Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz bemängelt. In einem Inklusionsgesetz das vom Bundesrat drei Jahre später präsentiert wird, darf eine solche Strategie nicht fehlen. 

Kaum Verbesserungen bei Wohnen, Assistenz und Hilfsmitteln

Das Parlament hat die Forderung der Inklusions-Initiative nach der freien Wahl von Wohnform und Wohnort mit der Annahme der Motion 24.3003 IFEG modernisieren (externer Link) im März 2025 deutlich bekräftigt. Auch die eidgenössische Finanzkontrolle hat im Sommer 2025 in einem Bericht zum selbstbestimmten Wohnen u. a. eine fehlende Strategie und ungeklärte Zuständigkeiten festgestellt. Trotzdem bleibt das Inklusionsgesetz auch in diesem Bereich viel zu zaghaft. Es fehlt ein klarer Auftrag an die Kantone, wie der notwendige Systemwechsel vom Wohnen im Heim hin zu selbstbestimmten Wohnformen mit Assistenz umgesetzt werden soll. Ein Anspruch der Betroffenen auf selbstbestimmtes Wohnen fehlt im Gesetz gänzlich. Auch ein verbesserter Zugang zum Assistenzbeitrag, Hilfsmitteln oder Dienstleistungen Dritter bleibt weitgehend aus. Dabei müsste das bestehende Assistenzmodell dringend ausgebaut und ergänzt werden. Die Hilfsmittelversorgung sollte einfacher und unbürokratischer gestaltet werden – und auch im AHV-Alter gewährleistet sein. Zudem ist eine angemessene Vergütung von Dienstleistungen wie der Gebärdensprachdolmetschung erforderlich.

Breite Kritik an Vernehmlassungsvorlage

Der Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative stösst auf breite Kritik. Neben den Behindertenverbänden und zahlreichen Fachorganisationen lehnt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren den Gegenvorschlag wie viele einzelne Kantone ab. Am 29. September 2025 haben Selbstvertreter:innen rund 800 persönliche Antworten zum enttäuschenden Inklusionsgesetz an den Bundesrat übergeben. So vielfältig und individuell ihre Antworten waren, eine gemeinsame Forderung wurde klar: Es braucht ein Inklusionsgesetz, das jetzt die Weichen für eine inklusive Zukunft stellt – und dafür muss die aktuelle Fassung grundlegend überarbeitet werden.

Auskunft

Matthias Kuert Killer, Leiter Politik und Kommunikation Inclusion Handicap
 / 078 625 72 73

Caroline Hess-Klein, Leiterin Abteilung Gleichstellung Inclusion Handicap
 / 076 379 94 72