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Nationalrat fordert Stimmrecht für alle Menschen mit BehinderungenPolitische Rechte für Menschen mit Behinderungen

Bern, 05.05.2025 - Der Nationalrat will den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen aus der Verfassung streichen. In seiner heutigen Sitzung im Rahmen der Sondersession hat er die Motion seiner staatspolitischen Kommission angenommen, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen politischen Rechte gewähren will. Inclusion Handicap begrüsst diesen Entscheid und fordert, dass nun der Ständerat als Zweitrat die dringend notwendige Verfassungsänderung beschliesst.

Im Jahr 2025 sind noch immer mehrere tausend Menschen mit Behinderungen von der Ausübung politischer Rechte ausgeschlossen. Dass dies unzulässig ist, hat heute auch der Nationalrat mit 109 zu 68 Stimmen bestätigt (16 Enthaltungen). Mit der Annahme der Motion 24.4266 (externer Link) fordert er, dass Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, stimmen und wählen dürfen. Ein Anliegen, für das sich die Behindertenverbände schon seit langem einsetzen: Politische Rechte für alle sind eine der zentralen Forderungen der Behindertensession 2023. 

Stimmrechtsausschluss verstösst gegen Völkerrecht

Der schwerwiegende Eingriff in die politischen Rechte betrifft rund 16'000 Schweizer:innen. Wie der Bundesrat 2023 in einem Bericht zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen festgehalten hat, verstösst die heutige Regelung gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention (siehe Medienmitteilung vom 25.10.2023). «Der Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen ist einer Demokratie unwürdig. Ihr Recht auf politische Mitbestimmung muss uneingeschränkt gelten», so Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap und Ständerätin (Grüne/BL).

Gleiche Massstäbe für alle

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht an strengeren Massstäben gemessen werden als alle anderen. Es gibt Menschen, die einerseits Unterstützung beim Verwalten ihrer Finanzen benötigen, sich andererseits aber sehr wohl eine politische Meinung bilden können. Die Kantone Genf und Appenzell Innerrhoden haben ihre Verfassungen darum bereits geändert. Zuletzt hat auch der Kanton Solothurn das Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen beschlossen. Zahlreiche weitere Kantone arbeiten an einer Gesetzesänderung. Eine Änderung der Bundesverfassung wäre konsequent und ist dringend gefordert. Nun ist es am Ständerat, eine solche zu beschliessen. Es wäre ein klares Zeichen dafür, dass alle Menschen mit Behinderungen als gleichwertige Bürger:innen angesehen werden und ihr politischer Beitrag geschätzt wird.

Auskunft

Maya Graf, Co-Präsidentin Inclusion Handicap und Ständerätin (Grüne/BL)
079 778 85 71

Caroline Hess-Klein, Leiterin Abteilung Gleichstellung Inclusion Handicap
076 379 94 72 /