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Ständerat riskiert IV-LeistungskahlschlagFinanzen der Invalidenversicherung (IV)

Bern, 25.09.2025 - Der Ständerat riskiert mit der heute angenommenen Motion 25.3713 einen massiven Kahlschlag bei Leistungen der IV. Die Motion fordert, dass die rund 10 Milliarden Franken Schulden der IV bei der AHV überwiegend durch Einsparungen auf der Ausgabenseite getilgt werden. Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der IV sind zwar angezeigt, einseitig bei den Leistungen anzusetzen ist jedoch unrealistisch und nicht zielführend. Zudem will der Bundesrat die Frage der IV-Entschuldung bereits im Rahmen der nächsten IV-Revision angehen. Der Nationalrat ist dringend aufgefordert, diesen Entscheid des Ständerats zu korrigieren.

Trotz massiver Sparübungen in den letzten 20 Jahren verschärft sich die finanzielle Lage der IV weiter. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist klar, dass dafür Lösungen gefunden werden müssen. Allerdings ist es absolut unrealistisch, 10 Milliarden Franken vorwiegend ausgabeseitig einzusparen. Dies würde unweigerlich zu einem Leistungskahlschlag führen. Schon heute ist rund die Hälfte der IV-Rentenbeziehenden auf Ergänzungsleistungen angewiesen. 

Kostenverlagerung in die Sozialhilfe

Dass es unrealistisch ist, die Finanzen vorwiegend mit Leistungskürzungen zu sanieren, hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 25.3713 (externer Link) von FDP-Ständerat Damian Müller betont. Die Finanzen der IV müssen auf ausgewogene und nachhaltige Art und Weise ins Lot gebracht werden. Es sind deshalb auch einnahmeseitige Massnahmen zu treffen. Ein Leistungskahlschlag würde nur zu einer Kostenverlagerung in die Sozialhilfe führen. 

Motion kommt zum falschen Zeitpunkt

Die Motion kommt zudem zum falschen Zeitpunkt. Im Mai 2023 hat das Parlament mit der Motion 22.4256 (externer Link) bereits einen Vorstoss zur Entschuldung der IV an den Bundesrat überwiesen. Dieser ist aber offener formuliert. Wie der Bundesrat bereits dargelegt hat, wird die Frage der IV-Entschuldung deshalb in der kommenden IV-Revision bereits aufgenommen. Die heute vom Ständerat angenommene Motion ist deshalb nicht nur einseitig, sondern auch unnötig. Der Nationalrat ist dringend aufgefordert, die Vorlage als Zweitrat abzulehnen. 

Auskunft

Jonas Gerber, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap
/ 031 370 08 42