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Überprüfung mangelhafter IV-Entscheide wird möglichNeubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden

Der Ständerat hat heute als Zweitrat die Schaffung einer Rechtsgrundlage beschlossen, aufgrund derer Betroffene künftig ihren IV-Leistungsanspruch neu prüfen lassen können. Er unterstreicht damit die auch von den Behindertenverbänden eingeforderte einwandfreie Qualität von IV-Gutachten.

Bern, 04.06.2025 - Personen, deren IV-Leistungsanspruch ganz oder teilweise abgelehnt wurde, können heute keine Neubeurteilung verlangen. Selbst dann nicht, wenn das Gutachten nachweislich mangelhaft war. Mit der Motion 25.3006 (externer Link) der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) soll nun eine Bestimmung geschaffen werden, die es erlaubt, solche abgeschlossenen Fälle neu zu prüfen. Der Ständerat hat die Motion heute als Zweitrat einstimmig angenommen.

Rechtsgrundlage für ein faires IV-Verfahren

Mit der Annahme der Motion wird der Bundesrat nun beauftragt, eine Rechtsgrundlage für eine faire Beurteilung des IV-Anspruchs zu schaffen. Versicherte sollen ein Gesuch um Revision stellen können, wenn sich ihr ganz oder teilweise abgelehnter IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärzt:innen stützt, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde. Die IV-Stelle muss anschliessend den Anspruch auf IV-Leistungen erneut prüfen und Rentenleistungen gegebenenfalls rückwirkend zusprechen. 

Meldestelle verdeutlichte Problematik der IV-Gutachten

Inclusion Handicap hatte von 2020 bis 2023 eine Meldestelle für Opfer der IV-Willkür geführt. Die Rückmeldungen von Versicherten sowie deren Rechtsvertreter:innen und behandelnden Ärzt:innen zeigten deutlich, dass die Qualität der IV-Gutachten höchst problematisch ist (mehr dazu im Schlussbericht zur Meldestelle). Es ist daher umso erfreulicher, dass das Parlament nun erkannt hat, wie dringend gehandelt werden muss. Inclusion Handicap fordert, dass insbesondere Personen, die in der Vergangenheit von der Firma PMEDA begutachtet wurden, gestützt auf die neu zu schaffende Rechtsgrundlage ein Revisionsgesuch stellen können. So wird der IV-Anspruch von Betroffenen endlich fair abgeklärt.

Auskunft

Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap
 / 079 714 07 37

Kim Pittet, Mitarbeiterin Kommunikation Inclusion Handicap
/ 031 370 08 41