Waadt und Zug: Menschen ohne politische Rechte zählen auf das kantonale StimmvolkStimmrecht von Menschen mit Behinderungen
Bern, 21.11.2025 - Am 30. November 2025 stimmt die Bevölkerung in den Kantonen Waadt und Zug über das Stimmrecht von Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung ab. Das Bundesparlament hat kürzlich eine Motion angenommen, die fordert, dass der diskriminierende Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen aus der Bundesverfassung gestrichen wird. Die Schweizer Behindertenverbände und die rund 16'000 Menschen ohne Stimmrecht in der Schweiz zählen darauf, dass die Kantone den national eingeschlagenen Weg weitergehen.
Auf nationaler Ebene und in den meisten Schweizer Kantonen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen, bis heute vom politischen Leben ausgeschlossen. So auch in den Kantonen Waadt und Zug. Am 30. November 2025 bietet sich der Stimmbevölkerung in diesen Kantonen die grosse Chance, diesen historischen Fehler zu korrigieren und endlich alle Menschen als gleichwertige Bürger:innen anzuerkennen.
Inclusion Handicap und seine Mitgliederverbände setzen sich auf nationaler Ebene intensiv für das Stimmrecht für alle ein. Aus Sicht des Dachverbands wäre es nur folgerichtig, wenn die beiden Kantone den kürzlich vom Bundesparlament eingeschlagenen Weg weitergehen. Nachdem Genf und Appenzell Innerrhoden das Stimmrecht für alle bereits angenommen haben, wäre dies ein weiteres bedeutendes Signal für die ganze Schweiz.
Ausschluss verstösst gegen Völkerrecht
Der pauschale Ausschluss verstösst gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), die in der Schweiz 2014 in Kraft getreten ist. Die UNO-BRK verpflichtet die Schweiz – und zwar sowohl den Bund als auch die Kantone – allen Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte zu garantieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, diese gleichberechtigt mit anderen auszuüben.
Moderne Demokratie braucht Inklusion
Menschen mit Behinderungen wollen an der Schweizer Politik teilhaben. Das hat unter anderem auch die Behindertensession 2023 aufgezeigt. Es gibt Menschen, die einerseits Unterstützung beim Verwalten ihrer Finanzen benötigen, sich andererseits aber sehr wohl eine politische Meinung bilden können. Beim Stimmrechtsausschluss handelt es sich also um eine wichtige Lücke in der modernen Demokratie, die die Bevölkerung in der Waadt und in Zug am 30. November 2025 in ihren Kantonen schliessen soll.