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Solide Zusatzfinanzierung für IV gefordertRevision der Invalidenversicherung (IV)

Bern, 11.02.2026 - Der Bundesrat hat heute seine Leitlinien für die nächste Revision der Invalidenversicherung weiter geschärft. Positiv zu würdigen ist, dass er dabei einen Fokus auf die Integration in den Arbeitsmarkt legt. An der chronischen Unterfinanzierung der IV wird dies jedoch nichts Grundsätzliches ändern. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist eine Zusatzfinanzierung für die IV deshalb keine Option, sondern ein Muss. Mit der in Aussicht gestellten Erhöhung der Lohnprozente um 0.1 bis 0.2 Punkte lässt sich das strukturelle Defizit der IV bekämpfen – für eine Rückzahlung der über 10 Mrd. CHF Schulden an die AHV sind aber weitere Zusatzeinnahmen nötig.

Die IV ist chronisch unterfinanziert. Mit dem Anstieg der Neurenten und den schlechter werdenden Finanzperspektiven hat sich dies weiter akzentuiert. Aus Sicht von Inclusion Handicap muss mit der kommenden Revision deshalb zwingend eine solide Finanzierung sichergestellt werden.

Zusatzfinanzierung ist notwendig

Obwohl der Auftrag der IV in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet worden ist, wurde die notwendige Finanzierung nicht sichergestellt. Dies hat zu einer chronischen Unterfinanzierung der IV geführt. Der Stand des IV-Fonds liegt heute bereits deutlich unter dem gesetzlichen Minimum von 50 Prozent einer Jahresausgabe. Es besteht ein strukturelles Defizit. Soll dieses Defizit angegangen werden, sind zwingend Zusatzeinnahmen notwendig. Dafür kommen nur verlässliche und langfristig tragfähige Finanzierungsquellen infrage. Aus Sicht von Inclusion Handicap lässt sich eine nachhaltige Stabilisierung der IV-Finanzen ohne Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge nicht erreichen. Vor diesem Hintergrund ist es positiv zu werten, dass der Bundesrat eine Erhöhung der Lohnbeiträge in Erwägung zieht. Eine Erhöhung um 0.2 Prozentpunkte würde eine Tilgung des strukturellen Defizits erlauben und wäre dringend notwendig.

Schuldenabbau erfordert Zusatzeinnahmen

Klar ist aber auch: Die Tilgung der IV-Schulden bei der AHV ist mit den heute vorgeschlagenen Massnahmen allein nicht möglich. Bei den Schulden handelt es sich um eine Altlast aus den 1990er- und 2000er-Jahren, als die Wirtschaft zahlreiche Arbeitnehmende mithilfe medizinischer Zeugnisse aus dem Arbeitsmarkt verdrängte. Diese Altlast darf nicht den heutigen Versicherten in Form von Leistungskürzungen aufgebürdet werden. Soll eine Entschuldung ernsthaft angegangen werden, sind befristete Zusatzeinnahmen zum gezielten Schuldenabbau erforderlich. Ein bewährtes Instrument dafür ist eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer: Zwischen 2011 und 2017 konnte die IV-Schuld auf diese Weise um rund 5 Mrd. Franken reduziert werden. 

Flankierender Abbau der Schuldzinsen gefordert

Aktuell wird die Rechnung der IV zusätzlich durch hohe Schuldzinsen gegenüber der AHV belastet. Die jährlichen Zinszahlungen von über 200 Mio. Franken sind im heutigen Tiefzinsumfeld klar zu hoch. Zum Vergleich: Während der Schuldzins zwischen 2018 und 2023 bei 0.5 Prozent lag, beträgt er seit 2024 2.1 Prozent. Für das Ziel der Stabilisierung und raschen Entschuldung müssen IV-Schuldzinsen als erster Schritt erlassen, durch den Bund übernommen oder stark reduziert werden. 

Kein weiterer Druck auf psychisch belastete Menschen

Die Zahlen der Neurenten zeigen nach oben. Es handelt sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung, deren Ursachen komplex sind und sorgfältig analysiert werden müssen. Die angekündigte Integrationsleistung darf auf keinen Fall zu pauschalen Massnahmen führen, die den Druck auf psychisch belastete Menschen erhöhen. Dies wäre für ihre langfristige Eingliederung in Arbeit und Gesellschaft kontraproduktiv. Zudem würde dies Betroffene in prekäre Situationen bringen und es käme zu einer Verlagerung der Kosten in die Sozialhilfe. 

Inclusion Handicap ist hingegen offen für eine gezielte Weiterentwicklung des Instrumentariums der IV-Stellen, um Betroffene individueller auf dem Eingliederungsweg zu begleiten. Voraussetzung dafür ist, dass die bisherigen Instrumente wie beispielsweise die Fallführung während Ausrichtung einer IV-Rente, schon ausgeschöpft wurden. Zudem braucht es eine durchgehende finanzielle Absicherung der betroffenen Personen durch eine existenzsichernde Geldleistung – bei Bedarf mit zusätzlichen Ergänzungsleistungen.

Auskunft

Matthias Kuert Killer, Leiter Politik Inclusion Handicap
; 078 625 72 73