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Handicap und ÖV 01/2018

Handicap und ÖV 01/2018

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über ausgewählte Tätigkeiten von Inclusion Handicap in der technischen Beratung des ÖV sowie weitere relevanten Entwicklungen im Bereich ÖV.


Schiffe

Hallwilersee: Neues Schiff gleichstellungskonform

Inclusion Handicap hat das Neubauprojekt «MS 2018» auf dem Hallwilersee eng begleitet.


Renovation des Luzerner Dampfschiffes ohne Etagenlift

Die Renovation des Dampfschiffs Luzern hat nicht zur Folge, dass mobilitätsbeeinträchtigte Personen das Oberdeck benutzen können.


Flugverkehr

Inclusion Handicap interveniert beim BAZL – Benachteiligung im Flugverkehr beseitigt

Die Schweizer Fluggesellschaften Edelweiss und Swiss verlangen keine Arztzeugnisse mehr für Passagiere im Rollstuhl.


Busse

Knatsch um behindertengerechte Bushaltestellen

Ein Beitrag aus der Rundschau auf «SRF» zum Stand des Umbaus von barrierefreien Bushaltestellen.


Beschwerde Dosto

Inclusion Handicap hat Ende Januar eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung der neuen FV-Dosto Züge der SBB eingereicht. Hier finden Sie eine Chronologie der Ereignisse.


12.12.2017: Begehung

Die Neuanschaffung der SBB wurde von den Fachkommissionen sowie Inclusion Handicap auf ihre Zugänglichkeit geprüft.


29.01.2018: Einreichen der Beschwerde

Der Zug kann von Menschen mit Behinderungen nicht selbstständig genutzt werden.


13.02.2018: Verkehrskommission behandelt Dosto-Beschwerde

Inclusion Handicap hat in der schriftlichen Stellungnahme betont, dass der politische Dachverband kein Interesse hat, die Einführung der neuen SBB-Züge zu verzögern oder Mehrkosten zu generieren.


16.02.2018: Erste Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts

Die Beschwerde hat für die sechs bereits fertiggestellten Test-Fahrzeuge keine aufschiebende Wirkung.


27.02.2018: Stellungnahme zur Frage der aufschiebenden Wirkung

Die aufschiebende Wirkung darf nur insoweit aufgehoben werden, als effektiv mehr als 6 Züge für die Tests benötigt werden.


07.03.2018: Zweite Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts

Das Gericht hat entschieden, dass die aufschiebende Wirkung bei allen Zügen entzogen wird.