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Handicap und Politik 02/2023

Handicap und Politik 02/2023

In Handicap und Politik 02/2023: Der Rückblick auf die Frühjahrssession, das Save-the-date zur Lancierung der Inklusionsinitiative, die Gründung der ersten Menschenrechtsinstitution der Schweiz und der erfolgreiche Abschluss des ersten Schulungsjahrgangs von Reporter:innen ohne Barrieren mit Beiträgen zur Behindertensession.


Rückblick auf die Frühjahrssession: Nationalrat

BVG-Reform nach zähem Ringen verabschiedet – Referenden angekündigt

Nach zähem Ringen hat das Parlament in der Frühjahrssession die BVG-Reform verabschiedet. Inclusion Handicap nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass sich der Einsatz für eine Gleichbehandlung von Alters- und Invalidenrenten ausbezahlt hat: Das Parlament ist sich einig, dass die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6% bei 15 Jahrgängen der sogenannten Übergangsgeneration mit Rentenzuschlägen auf die Alters- und auf die Invaliditätsrente kompensiert werden soll, wenn sie ein Altersguthaben von unter 430'200 Franken aufweisen. Von verschiedenen Seiten wurde bereits ein Referendum angekündigt, so dass schon jetzt mit einer Volksabstimmung zu rechnen ist.


Nationalrat stellt Weichen für verbesserte familienergänzende Betreuung

Der Nationalrat ist auf die parlamentarische Initiative 21.403 für eine zeitgemässe familienergänzende Kinderbetreuung eingetreten und will die Elternbeiträge an KITA-Plätze künftig um maximal 20% senken. Erfreulich ist zudem, dass die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen weiterhin im Initiativentwurf stehen. Diese helfen, Angebotslücken für Kinder mit Behinderungen zu schliessen – eine schweizweite Studie (externer Link) von Procap zeigte 2021, dass Plätze in der familienergänzenden Betreuung für Kinder mit Behinderungen häufig fehlen. Solche Plätze unterstützen aber die Erwerbstätigkeit der Eltern mit Kindern mit Behinderungen und verbessern die Frühförderung. Als nächstes entscheidet der Ständerat. Dieser ist aufgefordert, den vom Nationalrat eingeschlagenen Weg weiterzugehen und für eine Kinderbetreuung zu sorgen, die echte Chancengleichheit bietet.


Parlament fordert bei Betreuungsentschädigung Gesetzesanpassung

Die Motion von Ständerat Damian Müller zur Betreuungsentschädigung (22.3608) wurde nach dem klaren Ja im Ständerat (Herbstsession 2022) nun auch im Nationalrat deutlich angenommen. Die Motion fordert, dass Eltern, deren Kinder aufgrund eines sehr schlechten Gesundheitszustands mindestens vier Tage im Spital behandelt werden, eine Betreuungsentschädigung beziehen können, wenn ein Elternteil die Erwerbstätigkeit für die Betreuung unterbrechen muss. Inclusion Handicap ist erfreut, dass das Parlament die Situation von hospitalisierten Kindern und deren Eltern verbessern will. Der Bundesrat ist nun gefordert, eine Botschaft für eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) auszuarbeiten. 


Rückblick auf die Frühjahrssession: Ständerat

Schallende Ohrfeige für IV- und AHV-Rentner:innen bei Teuerungsausgleich

Aufgrund der aktuell hohen Inflation befürwortete das Parlament in der vergangenen Herbstsession einen sofortigen ausserordentlichen Teuerungsausgleich der AVH/IV-Renten. Mit dem Geschäft des Bundesrates wäre der plötzliche Teuerungsschub im Jahr 2022 von 2,8% mit einer ausserordentlichen Rentenerhöhung aufgefangen worden. Doch nun machen beide Kammern eine Kehrtwende: Aus fiskalpolitischen Gründen stellte sich eine Mehrheit gegen die Angleichung der AHV- und IV-Renten an die Teuerung. Die abrupte Kehrtwende ist ein Affront für Menschen mit Behinderungen, die von der Invalidenrente (IV) und Ergänzungsleistungen (EL) abhängig sind. Sie kämpfen auch ohne die plötzliche Teuerung bereits mit einem knappen Budget.


Gleichstellung

Der Auftakt für eine tatsächliche Gleichstellung?

Der Bundesrat reagiert auf die langjährige Kritik der Behindertenverbände und gibt die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes in Auftrag: Ein am 10. März verabschiedetes Aussprachepapier zur Behindertenpolitik sieht unter anderem die Stärkung des Diskriminierungsschutzes bei privaten Arbeitsverhältnissen und privaten Dienstleistungen vor. Für Inclusion Handicap ein erfreulicher Teilerfolg – die Lösung aller Probleme ist dies aber noch nicht.


Gründung der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI)

Die Schweiz gründet ihre erste nationale Menschenrechtsinstitution! Die Gründungsversammlung der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) findet wie folgt statt:

  • Dienstag, 23. Mai 2023
  • 17.30 – 19.30 Uhr (anschliessend Apéro)
  • Kursaal, Kornhausstrasse 3, Bern

Ziel der Institution ist, die konsequente Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz voranzutreiben – auch im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen wird die Institution damit eine zentrale Rolle einnehmen. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können ein Gesuch zur Aufnahme als Gründungsmitglied der SMRI stellen (siehe Link unten). Für Inclusion Handicap ist der Anlass ein weiteres Highlight im noch jungen Jahr. Der Dachverband hat sich intensiv im Gründungsprozess engagiert.


Politische Vorhaben

Am 27. April 2023 ist Lancierungstag der Inklusionsinitiative!

Bald ist es so weit! Am 27. April 2023 wird die Inklusions-Initiative mit einer Aktion und anschliessenden Medienkonferenz im Medienzentrum des Bundes lanciert. Den Auftakt in den historischen Tag bildet eine Sammelaktion von 12:00 bis 14:00 Uhr in der Berner Innenstadt. Danach findet von 14:00 bis 15:00 Uhr die Medienkonferenz im Medienzentrum des Bundes statt. Die Medienkonferenz ist nur für eingeladene Gäste zugänglich. Sie wird jedoch per Live-Stream übertragen. Mehr Informationen zur Initiative und die Möglichkeit, sich im Bürger:innen-Komitee zu melden, bietet schon jetzt die Website www.inklusions-initiative.ch. Sie wird bis am 27. April laufend erweitert und ausgebaut.


AHV

Vernehmlassungsantwort zu AHV 21-Ausführungsbestimmungen

Inclusion Handicap hat zu den Ausführungsbestimmungen zur «Änderung der Verordnung über die AHV – AHV 21» Stellung genommen. Der Dachverband fordert insbesondere Anpassungen bei den Regelungen zum Widerruf des Vorbezugs einer AHV-Rente. Die Frage eines solchen Widerrufs stellt sich dann, wenn nach einem AHV-Vorbezug rückwirkend eine IV-Rente zugesprochen wird. Zudem ist Inclusion Handicap der Ansicht, dass die Bestimmungen der am 1.1.2024 in Kraft tretenden AHV 21 auch für Personen mit einer Teil-IV-Rente einen Teilvorbezug der AHV-Rente erlauben. Laut den Erläuterungen zur Verordnungsänderung soll dies aber nicht möglich sein, was für Inclusion Handicap nicht nachvollziehbar ist. Wie einer Person ohne IV-Rente sollte auch einer Person mit einer Teilinvalidität ab 62 Jahren ein AHV-Teilvorbezug möglich sein – alles andere kommt einer Diskriminierung gleich.


Projekte

Reporter:innen ohne Barrieren schliessen ihre Schulung mit Beiträgen zur ersten Behindertensession ab

Zum ersten Mal in der Schweizer Geschichte haben am Freitag, 24.3.2023 selbstbetroffene Parlamentarier:innen an der Behindertensession über die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen debattiert. Die Reporter:innen ohne Barrieren haben das Geschehen im Bundeshaus aktiv mitverfolgt und vielfältige Eindrücke zur Veranstaltung gesammelt. In ihren Beiträgen legen sie unterschiedliche Schwerpunkte und informieren über Themen, die rund um diesen historischen Moment bewegen. Gleichzeitig haben sie als erster Jahrgang die Schulung zur Reporterin oder zum Reporter ohne Barrieren abgeschlossen. Inclusion Handicap und die Projektverantwortlichen Senad Gafuri und Kim Pittet gratulieren herzlich zum Abschluss und den gelungenen Beiträgen. Alle Beiträge rund um die Behindertensession stehen in Deutsch und Französisch auf der Website von Reporter:innen ohne Barrieren zur Verfügung.


ÖV

Bahnhof Bern Weissenbühl: Einsprache von Inclusion Handicap

Aufgrund der Einsprache von Inclusion Handicap wird beim Umbau des Bahnhofs Bern Weissenbühl der Projektperimeter erweitert und die Bushaltestelle neu in das Projekt miteinbezogen (vgl. Handicap & Politik 06/2022). Dies ist erfreulich. Bezüglich der Bushaltekante der Bushaltestelle konnte jedoch keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die beantragte Anpassung der Bushaltekante auf die für eine autonome Nutzung erforderliche Höhe von 22cm, ist gemäss BLS nicht möglich. Stattdessen schlägt die BLS eine Bushaltekantenhöhe von 16cm vor. Inclusion Handicap hält ausdrücklich fest, dass eine Bushaltekantenhöhe von 16cm für Menschen mit Behinderungen keine Autonomie gewährleistet. Aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten und Platzverhältnisse ist jedoch nicht ersichtlich, wie die erforderliche Höhe baulich umgesetzt werden könnte. Im Sinne einer Einzelfallausnahme akzeptiert Inclusion Handicap daher die von der BLS vorgeschlagene Variante. Dies ist kein Präjudiz in Bezug auf andere Projekte. Inclusion Handicap fordert weiterhin Haltekantenhöhen bei Bushaltestellen von 22cm.


Deutlich verbesserte Barrierefreiheit bei Wagentyp «AS» des IC2000 der SBB

Bereits seit Ende 2016 sind Inclusion Handicap und Interessenvertretungen in das Projekt «Modernisierung IC2000» involviert. Ziel des Projekts ist eine Überarbeitung der bewährten Intercity-Doppelstockwagen, die seit dem Jahr 2000 in Betrieb sind. Ein Novum in Sachen Barrierefreiheit ist die Einführung des Wagentyps «AS». 15 bestehende Wagen des Typs A (normale Wagen der 1. Klasse) bilden die Grundlage für die neuen Wagen. Ein AS verfügt nach Fertigstellung über folgende Systeme: Intelligente Schiebetritte bei einer Einstiegsplattform, ein UWC (für Rollstuhlfahrende zugängliche Toilette), ein Dienstabteil im Oberdeck und die Steuerung für das Kundeninformationssystem des ganzen Zugs. Einzigartig sind die drei offiziellen Rollstuhlplätze im Unterdeck. Die Klappsitze sind in diesem Wagenteil als vollwertige Sitze konzipiert, deren Sitzfläche bei Nichtgebrauch automatisch hochklappt. Theoretisch würde das Abteil damit Platz für einen weiteren, vierten Rollstuhl bieten.


Medienspiegel

Ausgewählte Medienbeiträge mit Inclusion Handicap.