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Handicap und Recht 01-04/2019

Handicap und Recht 01-04/2019

Inhalt dieses Newsletters sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit.

Handicap und Recht 01/2019: Der Bezug einer Hilflosenentschädigung schliesst die Gewährung eines Stipendiums nicht aus

Handicap und Recht 02/2019: Die korrekte Bestimmung des Valideneinkommens – nicht immer eine klare Sache

Handicap und Recht 03/2019: Wirkt sich die gemischte Methode der IV auf die Ermittlung des Invaliditätsgrades durch die Pensionskasse aus?

Handicap und Recht 04/2019: Unstabiler Gesundheitszustand: BG ergänzt und klärt die Rechtsprechung


Ausbildung

Der Bezug einer Hilflosenentschädigung schliesst die Gewährung eines Stipendiums nicht aus

Ein Stipendium darf einer Person nicht einzig aus dem Grund verweigert werden, dass diese eine Hilflosenentschädigung bezieht. Dies geht aus einem Urteil des Genfer Kantonsgerichts hervor. Das kantonale Gesetz sieht zwar vor, dass IV-BezügerInnen keinen Anspruch auf Stipendien haben. Doch dieser Grundsatz gilt nicht für den Bezug einer Hilflosenentschädigung, deren separates Ziel darin besteht, behinderungsspezifische Ausgaben zu decken.


IV

Die korrekte Bestimmung des Valideneinkommens – nicht immer eine klare Sache

Bei der Berechnung des Invaliditätsgrades kommt der Bestimmung der massgeblichen Einkommen (Validen- und Invalideneinkommen) eine zentrale Bedeutung zu. Die Rechtsprechung hat diverse Regeln herauskristallisiert, um diese zwei Geldwerte zu berechnen. Nun hat das Bundesgericht präzisiert, wie das Valideneinkommen bestimmt werden muss, wenn eine Person eine Umschulung erfolgreich abschliessen und den «neuen» Beruf bis zum Eintritt einer weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben konnte.


Berufliche Vorsorge

Wirkt sich die gemischte Methode der IV auf die Ermittlung des Invaliditätsgrades durch die Pensionskasse aus?

n der IV wird der Invaliditätsgrad bei Teilerwerbstätigen mit einem Aufgabenbereich, wie z.B. Haushaltführung und Kinderbetreuung, nach der gemischten Methode berechnet. Seit dem 1.1.2018 gelten dabei neue Grundsätze. Gelten diese nun auch für die Berechnung des Invaliditätsgrades in der beruflichen Vorsorge? Nein, hat das Bundesgericht in gleich drei Urteilen entschieden.


IV

Unstabiler Gesundheitszustand: BG ergänzt und klärt die Rechtsprechung

Ist bei einer (teil)invaliden versicherten Person die Invalidität zeitlichen Schwankungen unterworfen, ohne aber während einer bestimmten Zeitspanne gänzlich zu verschwinden, besteht kein wesentlicher Unterbruch der Invalidität, der einen neuen Versicherungsfall zu begründen vermag. So das Bundesgericht in einem Urteil vom 19. Dezember 2018.


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