Handicap und Recht 03-07/2018
Handicap und Recht 03-07/2018
Inhalt dieses Newsletters sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit.
Handicap und Recht 03/2018 – Direkte Auszahlung der IV-Kinderrente an das volljährige Kind
Handicap und Recht 04/2018 – Assistenzbeitrag und Ergänzungsleistungen: Kein Zwang zum Arbeitgebermodell
Handicap und Recht 05/2018 – Zeitliche und materielle Konnexität in der beruflichen Vorsorge: Klärende Urteile
Handicap und Recht 06/2018 – Beschwerdeverfahren: Wann muss ein kantonales Gericht ein Gutachten einholen?
Handicap und Recht 07/2018 – Bundesverwaltungsgericht anerkennt in einem Grundsatzentscheid das Heim als Wohnsitz einer Person mit Behinderungen
IV
Direkte Auszahlung der Kinderrente an das volljährige Kind
Wer eine IV-Rente bezieht, hat für jedes einzelne seiner Kinder Anspruch auf eine Kinderrente, solange dieses Kind noch nicht volljährig ist. Befindet sich das Kind noch in Ausbildung, besteht der Anspruch auf eine Kinderrente längstens bis zum 25. Altersjahr. Dabei wird der Begriff der Ausbildung weit und umfassend ausgelegt. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Kinderrente nicht dem IV-anspruchsberechtigten Elternteil ausbezahlt werden muss, sondern direkt an das mündige Kind geleistet werden kann.
Assistenzbeitrag und Ergänzungsleistungen
Kein Zwang zum Arbeitgebermodell
Eine kantonale EL-Stelle darf die Vergütung der Kosten eines begleiteten Wohnens durch die Pro Infirmis nicht mit der Begründung verweigern, dass die betroffene Person ihre Wohnbegleiter selber anstellen und die entstandenen Kosten über den Assistenzbeitrag der IV abrechnen könnte. Dies haben sowohl das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wie nun auch das Bundesgericht deutlich gemacht.
Berufliche Vorsorge
Zeitliche und materielle Konnexität in der beruflichen Vorsorge: Klärende Urteile
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand einer Person nicht plötzlich, sondern allmählich, und hat sie während der Dauer dieses Prozesses bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet, stellt sich immer wieder die Frage, welche Pensionskasse im Falle einer Invalidität eine Invalidenrente bezahlen muss. Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen seine Rechtsprechung hierzu präzisiert. Wir fassen das Wesentliche zusammen.
IV-Beschwerdeverfahren
Wann muss ein kantonales Gericht ein Gutachten einholen?
Im Rahmen eines IV-Beschwerdeverfahrens vor den kantonalen Versicherungsgerichten ist in vielen Fällen die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit strittig. Dabei stehen oft die Beurteilungen von Gutachterinnen und Gutachtern denjenigen von behandelnden Ärztinnen und Ärzten gegenüber. Was ist, wenn das Gericht weder von der einen noch von der anderen Beurteilung überzeugt ist? Ist die Sache für ergänzende Abklärungen an die IV-Stelle zurückzuweisen oder ist ein gerichtliches Gutachten anzuordnen?
Gleichtstellung
Bundesverwaltungsgericht anerkennt in einem Grundsatzentscheid das Heim als Wohnsitz einer Person mit Behinderungen
Eine Institution für Menschen mit Behinderung muss durch den Beistand oder die Beiständin einer urteilsunfähigen Schweizerin als deren Wohnsitz bestimmt werden, solange dieser Wohnsitz tatsächlich als solcher erkennbar ist. Dies mit dem Ziel, den Anspruch auf Niederlassungsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.
Archiv
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