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Handicap und Recht 05-07/2020

Handicap und Recht 05-07/2020

Inhalt dieses Newsletters sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit.

05/2020: Bilingualer Schulunterricht – Kanton Bern bestätigt Unterstützung in Gebärdensprache    

06/2020: (*)-Hilfsmittel der IV im AHV-Alter –  Besitzstandsgarantie auch für Personen mit Aufgabenbereich

07/2020: Erstmalige Ausbildung, Umschulung und Weiterausbildung


Bildung

Bilingualer Schulunterricht – Kanton Bern bestätigt Unterstützung in Gebärdensprache

Gehörlose Kinder müssen in der Regelschule mit Gebärdensprache unterstützt wer-den, damit sie gleichberechtigten Zugang zur Bildung erhalten. Der Kanton Bern an-erkennt dies und hiess eine Beschwerde gut, die verlangte, dass Unterstützung in Gebärdensprache zu den sonderpädagogischen Massnahmen gehört.


IV

(*)-Hilfsmittel der IV im AHV-Alter – Besitzstandsgarantie auch für Personen mit Aufgabenbereich

Bereits im Jahre 2017 hatte das Bundesgericht entschieden: Wer im IV-Alter für die Ausübung seiner Erwerbstätigkeit ein mit einem (*) gekennzeichnetes Hilfsmittel erhalten hat und nach Erreichen des AHV-Alters weiter in erheblichem Ausmass erwerbstätig ist, hat gestützt auf die Besitzstandsgarantie weiterhin Anspruch auf das von der IV zugesprochene (*)-Hilfsmittel. Doch gilt die Besitzstandsgarantie auch für Personen mit Aufgabenbereich? Nachdem das Bundesgericht im Herbst 2019 gleich dreimal mit dieser Frage konfrontiert war, hat es die Besitzstandsgarantie bejaht.


Erstmalige Ausbildung, Umschulung und Weiterausbildung

Unter welchen Umständen finanziert die IV eine Ausbildung? Das Gesetz unter-scheidet zwischen einer erstmaligen Ausbildung, einer Umschulung und einer Wei-terausbildung. Dieser Artikel erläutert die Unterschiede. Ein Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2019 brachte zusätzliche Klärung.